Informationen
Wichtige Hinweise
Zu Beachten
Für jede Region, für die die Bezirksversammlung nach § 16 Absatz 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) einen Regionalausschuss eingesetzt hat, bestimmt die Bezirksamtsleitung jeweils eine Regionalbeauftragte bzw. einen Regionalbeauftragten. Die Regionalbeauftragten stehen den Bürgerinnen und Bürgern, den Regionalausschüssen sowie den örtlichen Einrichtungen, Vereinen und Verbänden als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung.
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Letzte Aktualisierung: 16.09.2024