Beschreibung der Leistung
Grundsatzfragen bilden die Basis für viele Entscheidungen, die in der Verwaltung umgesetzt werden. Die zuständigen Stellen sind nicht zuständig für die Bearbeitung einzelner Anträge oder alltäglicher Aufgaben. Sie entwickeln Konzepte, wie die Verwaltung künftig arbeiten und welche Ziele sie verfolgen soll. Dabei spielen auch politische Entscheidungen, langfristige Entwicklungen und der Austausch mit anderen Behörden eine Rolle.
Sie können sich an die zuständige Stelle wenden, wenn Sie beispielsweise
- als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Verwaltung Unterstützung bei der Klärung zu übergeordneten Regelungen oder zur Auslegung von Vorschriften benötigen.
- als Führungskraft strategische Entscheidungen vorbereiten oder neue Prozesse etablieren möchten.
- als politische Entscheidungsträgerin oder -träger, eine fachliche Einschätzung oder ein Konzept zur Weiterentwicklung eines Themenfelds benötigen.
- als Vertretung der Öffentlichkeit, eines Verbandes oder einer Organisation Impulse oder Stellungnahmen zu grundlegenden Entwicklungen geben oder erfragen möchten.