Sozialbehörde

Grundsatzfragen und ministerielle Aufgaben in der Arbeitsmarktpolitik, Steuerung Jobcenter team.arbeit.hamburg

Grundsatzabteilungen gestalten die strategische Ausrichtung der Verwaltung. Sie beraten bei übergeordneten Fragen, unterstützen bei Regelungen und entwickeln Konzepte für zukünftige Entwicklungen.

Beschreibung der Leistung

Grundsatzfragen bilden die Basis für viele Entscheidungen, die in der Verwaltung umgesetzt werden. Die zuständigen Stellen sind nicht zuständig für die Bearbeitung einzelner Anträge oder alltäglicher Aufgaben. Sie entwickeln Konzepte, wie die Verwaltung künftig arbeiten und welche Ziele sie verfolgen soll. Dabei spielen auch politische Entscheidungen, langfristige Entwicklungen und der Austausch mit anderen Behörden eine Rolle.



Sie können sich an die zuständige Stelle wenden, wenn Sie beispielsweise

  • als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Verwaltung Unterstützung bei der Klärung zu übergeordneten Regelungen oder zur Auslegung von Vorschriften benötigen.
  • als Führungskraft strategische Entscheidungen vorbereiten oder neue Prozesse etablieren möchten.
  • als politische Entscheidungsträgerin oder -träger, eine fachliche Einschätzung oder ein Konzept zur Weiterentwicklung eines Themenfelds benötigen.
  • als Vertretung der Öffentlichkeit, eines Verbandes oder einer Organisation Impulse oder Stellungnahmen zu grundlegenden Entwicklungen geben oder erfragen möchten.
 

Informationen

Voraussetzungen

Ihr Anliegen fällt in die Verantwortlichkeit der zuständigen Stelle.

Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen notwendig sind, richtet sich nach der Art Ihres Anliegens.

Zu Beachten

Keine

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie nehmen telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit der zuständigen Stelle auf und schildern Ihr Anliegen.
  • Der weitere Verfahrensablauf richtet sich nach der Art Ihres Anliegens.

Dauer

Rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu mehreren Wochen.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Entfällt

Rechtsgrundlage

Die Handlungsgrundlagen ergeben sich aus allen - vorwiegend arbeitsrechtlichen - Bundesregelungen sowie einzelnen Landesregelungen. Im Bereich Steuerung Jobcenter ist im Wesentlichen das Sozialgesetzbuch (SGB) II einschlägig.

Adresse und Kontakt

Sozialbehörde

AI 3
Arbeitsmarktpolitik, Steuerung team.arbeit.hamburg

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Suchwörter: Jobcenter

Letzte Aktualisierung: 08.02.2026