Beschreibung der Leistung
Im Patientenrechtegesetz sind Ihre Rechte als Patientin beziehungsweise Patient zusammengefasst. Sie haben zum Beispiel ein Recht auf eine verständliche Aufklärung, auf Einsichtnahme in Ihre Krankenakte, auf Unterstützung durch die Krankenkasse bei einem vermuteten Behandlungsfehler, auf zügige Bearbeitung ihrer Anträge durch die Krankenkassen und vieles mehr. Wenn Sie weitere Informationen erhalten möchten, wenden Sie sich mit Ihren Fragen an die zuständige Stelle.