Zentrale Information und Beratung für Flüchtlinge gGmbH

Medizinische Versorgung für Personen ohne Aufenthaltsstatus erhalten

Wenn Sie ohne gültige Aufenthaltspapiere in Hamburg leben und Bedarf an medizinischer Versorgung haben, können Sie sich an die zuständige Stelle im Flüchtlingszentrum wenden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie in Hamburg leben, keine gültigen Aufenthaltspapiere und keine Krankenversicherung haben, können Sie im Flüchtlingszentrum medizinische Hilfe erhalten. Dort gibt es die sogenannte Clearingstelle.



Die Clearingstelle berät Sie vertraulich zu Ihren medizinischen Fragen. Sie hilft Ihnen, wenn Sie krank oder schwanger sind und nicht wissen, wie Sie medizinische Versorgung bekommen können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prüfen mit Ihnen gemeinsam, ob Sie Zugang zum regulären Gesundheitssystem bekommen können. Wenn das nicht möglich ist, vermittelt die Clearingstelle Sie an Ärztinnen und Ärzte, die Sie behandeln können. Die Kosten für notwendige Behandlungen in akuten Fällen oder für Schwangerschaftsvorsorge können aus einem speziellen Notfallfonds übernommen werden, den die Hamburger Sozialbehörde eingerichtet hat.



Die Beratung ist vertraulich. Ihre persönlichen Daten werden nicht an Behörden weitergegeben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie leben ohne gültige Aufenthaltspapiere in Hamburg und haben keine Krankenversicherung.

Benötigte Unterlagen

Wenn Sie ärztliche Unterlagen oder Atteste haben, bringen Sie diese mit.

Zu Beachten

Die medizinische Versorgung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Aufenthaltsrecht und ohne Krankenversicherung wird in Hamburg seit 2012 auf Wunsch der Hamburgischen Bürgerschaft möglichst unbürokratisch organisiert. Niemand mit akuten Erkrankungen oder in der Schwangerschaft soll ohne medizinische Versorgung sein. Auch nicht diejenigen, die sich den Behörden entziehen oder ihre Identität nicht preisgeben wollen. Gleichzeitig sollen diese Menschen eine Beratung bekommen, um zu klären, ob Aufenthalt und Versorgung auch in geregelter Form möglich sind.



Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Links".

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie kommen persönlich zur Clearingstelle im Flüchtlingszentrum.
  • Sie schildern Ihre gesundheitliche Situation – zum Beispiel, wenn Sie krank sind, Schmerzen haben oder schwanger sind.
  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie vertraulich und erklären Ihnen, welche Möglichkeiten es für Ihre medizinische Versorgung gibt.
  • Gemeinsam mit Ihnen prüfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ob Sie Zugang zum regulären Gesundheitssystem bekommen können.
  • Wenn das nicht möglich ist, erhalten Sie gegebenenfalls eine Kostenübernahmeerklärung für eine akute Behandlung oder für Vorsorge in der Schwangerschaft.
  • Die Clearingstelle vermittelt Sie dann an passende Ärztinnen oder Ärzte, die Sie behandeln können.
  • Für Folgebehandlungen oder weitere Unterstützung können Sie erneut zur Clearingstelle kommen.

Dauer

Sofort

Gebühren

Die Leistung ist kostenlos.

Rechtsbehelf

Entfällt

Rechtsgrundlage

Entfällt

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Letzte Aktualisierung: 11.04.2026