Beschreibung der Leistung
Wenn Sie einen Hund besitzen, müssen Sie diesen in Hamburg umgehend anmelden, die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme der Hundehaltung bzw. bei Welpen bis zum Alter von 3 Monaten erfolgen.
Die Anmeldung Ihres Hundes kann in Ihrem zuständigen Verbraucherschutzamt bzw. -falls bereits eröffnet - ihrem Zentrum für Wirtschaft, Bauen und Umwelt - oder in einem Hamburger Kundenzentrum Ihrer Wahl erfolgen, allerdings nicht schriftlich oder telefonisch. Die Anmeldung kann auch von einer volljährigen, bevollmächtigten Person vorgenommen werden. Die Gebührenermäßigung gibt es nur bei Hundesteuerbefreiung oder Hundesteuerermäßigung nach § 11 Absätze 1 bis 3 Hundesteuergesetz (nicht bei den anderen Hundesteuerbefreiungen oder Hundesteuerermäßigungen). Ihre Daten werden an das für die Hundesteuer zuständige Finanzamt weitergeleitet. Eine zusätzliche steuerliche Anmeldung ist nicht erforderlich. Eine Online-Anmeldung ist ebenfalls möglich.