Beschreibung der Leistung
Ausfuhrumsätze von Unternehmern sind umsatzsteuerfrei, wenn der Unternehmer die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nachweisen kann. Dies gilt unter gewissen Voraussetzungen auch für Verkäufe an Reisende außerhalb der Europäischen Union.1. UMSATZSTEUER-ERSTATTUNG AN PRIVATPERSONEN: Eine Erstattung der gezahlten Umsatzsteuer an den Reisenden durch die deutschen Finanzbehörden ist nicht möglich. Das Umsatzsteuergesetz gewährt die Umsatzsteuerbefreiung dem Unternehmer. Er hat die Möglichkeit, die Steuerbefreiung als 'Preisnachlass' an den Käufer weiterzugeben. Privatpersonen können sich beim Verkäufer erkundigen, ob und unter welchen Voraussetzungen er die Umsatzsteuer erstattet. 2. UMSATZSTEUER-VERGÜTUNG AN AUSLÄNDISCHE UNTERNEHMER durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt): Grundsätzlich können ausländische Unternehmer beim BZSt einen Antrag auf Umsatzsteuervergütung stellen. Der Antrag ist form- und fristgebunden.Für Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten ist nur noch eine elektronische Antragstellung möglich. Der Antrag ist hier jedoch über die zuständige Stelle im Ansässigkeitsstaat einzureichen (s. Link Umsatzsteuervergütung an Unternehmer in EU-Staaten) Unternehmer aus Drittstaaten können den Antrag elektronisch oder mit besonderen Formularen stellen (weitere Informationen s. Link Umsatzsteuervergütung an Unternehmer in Drittstaaten).