Bezirksamt Altona

Auskunftsersuchen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz, Bezirksamt Altona

Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Zugang zu bestimmten behördlichen Informationen. Hierzu können Sie einen Antrag nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz stellen.

Beschreibung der Leistung

Sie haben das Recht, bestimmte behördliche Informationen einzusehen – unabhängig davon, ob Sie selbst betroffen sind oder nicht. Sie können beispielsweise Zugang zu amtlichen Informationen beantragen, die in Akten oder digitalen Speichermedien wie zum Beispiel Dokumenten, Karten, oder Fotos enthalten sind. Es gibt Einschränkungen, wenn gesetzliche Vorschriften den Zugang verhindern – etwa zum Schutz persönlicher Daten. Sie haben die Wahl, ob Sie die gewünschten Informationen als mündliche oder schriftliche Auskunft erhalten oder direkt in die Akten der zuständigen Stelle Einsicht nehmen möchten. Auf Wunsch können Ihnen gegebenenfalls Kopien zugesandt werden.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sofern die von Ihnen gewünschte Auskunft nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstößt und keine Rechte zu Ungunsten Dritter beeinträchtigt werden, bestehen keine weiteren Voraussetzungen zur Antragstellung. Sie können grundsätzlich jegliche Art von Auskunft beantragen. Ob diese gewährt werden kann oder nicht, wird von der zuständigen Stelle im Anschluss geprüft.

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Ihr Antrag kann sich nur auf bereits vorhandene Informationen richten. Die auskunftspflichtige Stelle ist nicht verpflichtet, Informationen für Sie zu beschaffen.



Das Hamburgische Transparenzportal ist eine zentrale Online-Plattform, auf der die Freie und Hansestadt Hamburg bereits eine Vielzahl von Daten öffentlich zugänglich macht. Sie können frei auf die dort hinterlegten Daten zugreifen, ohne sich registrieren oder einen Antrag stellen zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Links".

Fristen

Antragsfrist: Keine



Bitte beachten Sie: Für bestimmte Dokumente und Informationen bestehen Aufbewahrungsfristen nach deren Ablauf sie gegebenenfalls gelöscht werden dürfen.

Verfahrensablauf

  • Sie nehmen Kontakt zur zuständigen Stelle auf und schildern Ihr Auskunfts-Anliegen so detailliert, dass die zuständige Stelle einen inhaltlichen Bezug zu ihren Akten- und sonstigen Informationsbeständen herstellen kann.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihr Anliegen und fordert gegebenenfalls fehlende Informationen von Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle prüft, ob Ihr Anliegen gebührenfrei beantwortet werden kann. Sollten Gebühren anfallen, meldet sich die zuständige Stelle unverzüglich bei Ihnen und bittet um eine Bestätigung der späteren Gebührenübernahme sowie um eine Rückmeldung, ob der Antrag aufrecht erhalten bleibt.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Bei positivem Abschluss der Prüfung wird Ihnen die gewünschte Auskunft erteilt.
  • Bei negativem Abschluss erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Ablehnung Ihres Antrages.

Dauer

Im Regelfall dauert die Bearbeitung nicht länger als einen Monat.



Die Frist zur Bearbeitung kann auf 2 Monate verlängert werden, wenn Ihnen die gewünschten Informationen anders nicht oder nicht vollständig zugänglich gemacht werden können oder wenn Ihr Antrag eine besonders intensive Prüfung erfordert. In besonderen Fällen kann die Bearbeitung auf bis zu 3 Monate verlängert werden. Hierüber werden Sie im Regelfall schriftlich informiert.

Gebühren

Gebührenfrei erhalten Sie mündliche, einfache schriftliche oder einfache elektronische Auskünfte. Wenn Sie umfangreichere Auskünfte oder Kopien benötigen, können Kosten anfallen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-TranspGHApG1

Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO)

 § 1 HmbTGGebO | Landesnorm Hamburg

Adresse und Kontakt

Bezirksamt Altona

Fachamt Interner Service
Senatsangelegenheiten & Beschwerdemanagement

Der Hausbriefkasten befindet sich am Eingang. Ein behinderten- und kinderwagengerechter Extra-Eingang ist an der Rückseite des Rathauses Eingang Palmaille vorhanden. Öffentliche gebührenpflichtige Parkplätze (Parkscheinautomat) befinden sich an der Palmaille / Betty-Levy-Passage direkt am Rathaus. Standesamt: Es stehen keine kostenfreien Kundenparkplätze zur Verfügung.

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Letzte Aktualisierung: 14.10.2026