Informationen
Wichtige Hinweise
Zu Beachten
Seit dem 6.10.12 gewährt das Hamburgische Transparenzgesetz, das das Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz ablöst, jedem einen freien Zugang zu behördlichen Informationen. Anträge auf Informationszugang nach dem HmbTG werden in der BWVI unmittelbar von den fachlich und thematisch zuständigen Stellen (Abteilungen, Referaten) geprüft, die auch für die Aktenführung verantwortlich sind. Unter der Telefonnummer 428 28 0 erreichen Sie den Telefonischen HamburgService, der Sie an den für Sie zuständigen Ansprechpartner weiter vermittelt.
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Letzte Aktualisierung: 08.10.2024