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Personalamt

Aktenauskunft, Personalamt

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Hier bekommen Sie Informationen - Hamburgisches Transparenzgesetz im Personalamt
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Beschreibung der Leistung

Informationen zu  Dokumenten und Daten des Personalamts, die der gesetzlichen Informationspflicht  unterliegen und die Sie nicht  im Transparenzportal finden, können Ihnen auf Antrag gewährt werden.  Ihr Antrag kann sich nur auf bereits vorhandene Informationen richten. Die auskunftspflichtige Stelle ist nicht verpflichtet, Informationen zu beschaffen. 

 

Informationen

Voraussetzungen

Keine

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Keine

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

Ihren Antrag stellen Sie schriftlich oder per Email über das genannte Funktionspostfach. Ihr Auskunftsersuchen wird im zuständigen Fachbereich des Personalamtes geprüft. Sofern die gewünschten Informationen der Auskunftspflicht unterliegen,  erhalten Sie diese per Email, als Kopie per Postversand oder Sie sehen die  Informationen vor Ort und nach Absprache ein.

Dauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel einen Monat. Die Frist kann auf zwei Monate verlängert werden, wenn die gewünschten Informationen innerhalb eines Monats nicht oder nicht vollständig zugänglich gemacht werden können oder wenn Umfang oder Komplexität des Antrags eine intensive Prüfung erfordern. Hierüber werden Sie im Regelfall schriftlich unterrichtet.

Gebühren

Auskunftsansprüche sind grundsätzlich kostenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTGGebO).

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung  sind Rechtsbehelfe möglich.

Rechtsgrundlage

§ 1, §§ 11 ff. Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTransparenzG)

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Letzte Aktualisierung: 13.11.2024