Beschreibung der Leistung
Aufgrund des Hamburgischen Transparenzgesetzes können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht in die Akten der zuständigen Behörde beanspruchen. Allerdings dürfen bestimmte Informationen nicht von der Behörde herausgegeben werden. Richten Sie Ihren Auskunftsantrag an die Behörde, die für Ihr Anliegen auskunftspflichtig ist.