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Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel

Arbeitgeberangelegenheiten (Lohnsteuer), Betriebsstätten von nicht in Hamburg geführten Arbeitgebern mit bis zu 100 Arbeitnehmern

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Beschreibung der Leistung

Die lohnsteuerliche Erfassung, Erhebung und Prüfung von Betriebsstätten (im Sinne des §41 Absatz 2 des Einkommensteuergesetztes) eines Arbeitgebers,

  • der ertragssteuerlich nicht in Hamburg geführt wird und
  • für den in Hamburg eine lohnsteuerliche Betriebsstätte ansässig ist, 

erfolgt in Hamburg zentral im Finanzamt Eimsbüttel bzw. im Finanzamt für Großunternehmen, und zwar in Abhängigkeit der über die lohnsteuerliche Betriebsstätte geführten Anzahl der Arbeitnehmer (bis 100 Arbeitnehmer: Finanzamt Eimsbüttel, >100 Arbeitnehmer: Finanzamt für Großunternehmen).

 

Informationen

Adresse und Kontakt

Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel

Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

Postfach, 22520 Hamburg. Briefkasten vorhanden. Bei der ersten Leerung des Tages wird als Eingang das Datum des vorherigen Werktages (Samstag kein Werktag) auf den Schreiben vermerkt.

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Suchwörter: Lohnsteuerangelegenheiten von nicht in Hamburg geführten Arbeitgebern mit lohnsteuerlicher Betriebsabrechnungsstätte in Hamburg AGK - Betriebsstätten von nicht in Hamburg geführten Arbeitgebern mit bis zu 100 Arbeitnehmern

Letzte Aktualisierung: 03.10.2024