Bezirksamt Hamburg-Nord

Aktenauskunft nach dem Transparenzgesetz beim Bezirksamt Hamburg-Nord beantragen

Sie können beim Bezirksamt Hamburg-Nord Aktenauskunft nach dem Transparenzgesetz erhalten

Beschreibung der Leistung

Sie können eine mündliche, persönliche oder schriftliche Aktenauskunft beantragen.



Die Auskunft erfolgt immer unter Wahrung des Datenschutzes. Das bedeutet, dass Sie keine Informationen aus oder Einsicht in personenbezogene Akten erhalten können.



Über das Hamburgische Transparenzportal, eine zentrale Online-Plattform der Freien und Hansestadt Hamburg, haben Sie freien Zugang auf eine Vielzahl veröffentlichter Daten. Um bestimmte Auskünfte zu erhalten, müssen Sie also keinen Antrag stellen.


Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Links".

 

Informationen

Voraussetzungen

Die von Ihnen gewünschte Auskunft verstößt nicht gegen gesetzliche Vorschriften.

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Ihr Antrag kann sich nur auf bereits vorhandene Informationen richten. Die auskunftspflichtige Stelle ist nicht verpflichtet, Informationen für Sie zu beschaffen.

Fristen

Antragsfrist: Keine



Bitte beachten Sie: Für bestimmte Dokumente und Informationen bestehen Aufbewahrungsfristen, nach deren Ablauf diese gegebenenfalls gelöscht werden dürfen.

Verfahrensablauf

  • Sie nehmen Kontakt zur zuständigen Stelle auf und schildern Ihr Auskunfts-Anliegen so detailliert, dass die zuständige Stelle einen inhaltlichen Bezug zu ihren Akten- und sonstigen Informationsbeständen herstellen kann.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihr Anliegen und fordert gegebenenfalls fehlende Informationen von Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Bei positivem Abschluss der Prüfung wird Ihnen die gewünschte Auskunft erteilt.
  • Bei negativem Abschluss der Prüfung erhalten Sie gegebenenfalls Gelegenheit, Ihren Antrag kostenfrei zurückzunehmen. Anderenfalls erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Ablehnung Ihres Antrages.

Dauer

Im Regelfall dauert die Bearbeitung nicht länger als einen Monat.



Die Frist zur Bearbeitung kann auf 2 Monate verlängert werden, wenn Ihnen die gewünschten Informationen anders nicht oder nicht vollständig zugänglich gemacht werden können oder wenn Ihr Antrag eine besonders intensive Prüfung erfordert. Hierüber werden Sie im Regelfall schriftlich informiert

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-TranspGHApG1

Adresse und Kontakt

Bezirksamt Hamburg-Nord

Interner Service
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Ein Briefkasten ist am Haupteingang Kümmellstraße 7 vorhanden!

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Letzte Aktualisierung: 14.08.2026