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Beschreibung der Leistung

Das städtische Kanalnetz besteht aus Schmutzwasser- und Regenwasserleitungen.   Oft sind auch beide Einleitungen in einem Mischkanal zusammen gefasst. Vor dem Melden einer Verstopfungen stellen Sie bitte sicher, dass sich diese nicht auf Ihrem Grundstück befindet. Für die Leitungen auf dem Grundstück und bis zur Grundstückgrenze zum öffentlichen Grund sind die Grundstückseigentümer zuständig bzw. unterhaltungspflichtig. Im Kontrollschacht, sofern vorhanden, können Sie überprüfen, ob das Abwasser von Ihrem Grundstück noch ordnungsgemäß abfließt und die Verstopfung im städtischen Netz sein muss. Sofern ein Kontrollschacht vorhanden ist, befindet er sich in der Regel auf dem Grundstück oder als Revisionsschacht im Gebäude (Keller, Anschlussraum, etc...) Er sollte jederzeit zugänglich sein.

 

Informationen

Benötigte Unterlagen

Bitte geben Sie unbedingt den genauen Ort der Verstopfung an, möglichst Straße und Hausnummer.

Gebühren

Wenn sich die Verstopfung im städtischen Kanalnetz befindet, ist die Beseitigung kostenlos.

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Letzte Aktualisierung: 04.10.2024