Hamburg.deHamburg ServiceLehrertauschverfahren für GymnasiallehrkräftePersonalorganisation Gymnasien (B 42-3)
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Zu Beachten
Das Lehrertauschverfahren zwischen den Ländern dient vor allem dem Zweck der Familienzusammenführung im Sinne der Zusammenführung von Ehegatten, die aus beruflichen Gründen getrennt leben oder deshalb nicht getrennt leben, weil sich ein Ehepartner unter Inkaufnahme finanzieller Einbußen hat beurlauben lassen. Der Antrag auf Teilnahme am Lehrertauschverfahren ist in dem jeweiligen Heimat-Bundesland zu stellen. Bewerbungen zum 1.8. - in einzelnen Ländern wie Hamburg auch zum 1.2. - müssen mindestens ein halbes Jahr vorher vorliegen.
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Letzte Aktualisierung: 13.12.2024