Beschreibung der Leistung
Seit dem 1. Januar 2013 müssen alle entgeltlichen Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben versteuert werden. Wenn Sie ein Hotel, Motel, eine Pension, ein Gasthaus, eine Ferienwohnung, ein Boarding House, eine Jugendherberge oder ein Privatzimmer betreiben, zählen Sie als Beherbergungsbetrieb und sind verpflichtet, diese Steuern zu beachten. Die Steuer wird auch Kultur- und Tourismustaxe oder Bettensteuer genannt
Die Berechnung der Steuer wird der Preis pro Person herangezogen und nach dem Übernachtungspreis gestaffelt. Auf Nebenleistungen wie Frühstück wird keine Steuer erhoben. Für Reservierungen, die nicht zustande kommen, oder für kostenpflichtige Stornierungen müssen Sie ebenfalls keine Steuer bezahlen.
Als Betreiberin oder Betreiber des Beherbergungsbetriebes sind Sie Steuerschuldnerin beziehungsweise Steuerschuldner. Sie können die Kultur- und Tourismustaxe beziehungsweise Bettensteuer aber an Ihre Gäste weitergeben. Dabei müssen Sie die Steuer nicht zwingend separat auf der Rechnung ausweisen.