Voraussetzungen
Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein, mindestens den Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Schulabschluss besitzen, eine körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde und die erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen können. Zuständigkeit der Sozialbehörde (Es mussWohnsitz in Hamburg oder ein Arbeitsplatz nachgewiesen werden, für den die Heilpraktikererlaubnis benötigt wird. Der Nachweis erfolgt durch einen Arbeitsvertrag über ein verbindliches Anstellungsverhältnis mit einer geregelten Arbeitszeit von mindestens 19 Wochenstunden. Ersatzweise kann ein verbindlicher Mietvertrag über Gewerberäume anerkannt werden, die für eine Heilpraktikerpraxis geeignet sind. Der geregelte Mietumfang muss mindestens 19 Wochenstunden betragen. Handelt es sich um ein Untermietverhältnis, muss die Zustimmung des Eigentümers vorgelegt werden. Assistenz- und Hospitationsverträge sowie Mietverträge für Wohnraum werden nicht anerkannt.
Benötigte Unterlagen
online Antrag, ärztliche Bescheinigung, Personalausweis oder Reisepass, ein tabellarischer Lebenslauf, ggf. eine Meldebescheinigung (falls das Ausweisdokument kein Personalausweis ist), eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Belegart 0), einen Nachweis über den erfolgreichen Schulabschluss
Zu Beachten
Antragstellung nur noch online möglich, es fallen ab Antragstellung Gebühren an. Ärztliche Bescheinigung und Führungszeugnis sind erst zu beantragen, wenn wir es anfordern. Es werden immer Gebühren fällig, bei jeglicher Anpassung
Fristen
01. Juli - 31. Dezember jeweils am 3. Mittwoch im März des Folgejahres erfolgt schriftliche Überprüfung 01. Januar - 30. Juni jeweils am 2. Mittwoch im Oktober erfolgt schriftliche Überprüfung