Beschreibung der Leistung
Studierende der Humanmedizin müssen vor dem Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung 4 Famulaturen ableisten.
Die Famulatur wird abgeleistet:
1. für die Dauer eines Monats in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung,
die ärztlich geleitet wird oder einer geeigneten ärztlichen Praxis,
2. für die Dauer eines Monats in einem Krankenhaus oder in einer stationären
Rehabilitationseinrichtung,
3. für die Dauer eines Monats in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung und
4. für die Dauer eines Monats in einer in den Nummern 1 bis 3 genannten oder einer anderen
geeigneten Einrichtung, auch des öffentlichen Gesundheitswesens, in der ärztliche Tätig_x0002_keiten ausgeübt werden.
Die Famulatur ist für Studierende im Regelstudiengang während der unterrichtsfreien Zeiten zwischen dem Ersten Abschnitt und dem Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung abzuleisten.
Abweichend hiervon können Studierende des Modellstudiengangs bereits während der unterrichts_x0002_freien Zeiten mit der Famulatur beginnen, soweit die für die ersten zwei Semester vorgeschriebenen Prüfungen und Leistungskontrollen sowie der Krankenpflegedienst erfolgreich absolviert wurden.
Hierüber ist bei der Anmeldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ein entsprechender Nachweis der Universität über den Modulabschluss A1-D1 einzureichen.