Sozialbehörde

Famulatur Allgemeine Information

Wenn Sie Medizin studieren, müssen Sie im Laufe Ihres Studiums vier Famulaturen machen, die jeweils einen Monat dauern.

Beschreibung der Leistung

Als Medizinstudentin oder Medizinstudent müssen Sie vor dem 2. Teil der Ärztlichen Prüfung vier Famulaturen absolvieren. Dabei handelt es sich jeweils um eine einmonatige Famulatur in unterschiedlichen Bereichen des Gesundheitswesens. Um sich zur Prüfung anmelden zu können, brauchen Sie einen schriftlichen Nachweis über die Absolvierung der Famulaturen. Die Nachweise müssen von der Einrichtung ausgestellt werden, in der Sie die Famulatur gemacht haben.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind als Medizinstudentin oder Medizinstudent an einer Hochschule eingeschrieben.
  • Sie sollten bereits bestimmte Studienabschnitte abgeschlossen haben, damit Sie genug Grundlagenwissen haben.

Benötigte Unterlagen

Formular-Vordruck "Zeugnis über die Tätigkeit als Famulus"

Zu Beachten

Famulaturen im Rettungsdienst, in Notfallpraxen des kassenärztlichen Notfalldienstes oder in Impfzentren werden nicht anerkannt.



Wenn Sie eine Famulatur im Ausland absolviert haben, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen anerkennen lassen. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Links".

Fristen

Sie müssen die Famulaturen in den unterrichtsfreien Zeiten zwischen dem 1. und 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung absolvieren.



Wenn Sie im Modellstudiengang studieren, können Sie teilweise früher beginnen, wenn Sie bereits die vorgeschriebenen Prüfungen, Leistungskontrollen und den Krankenpflegedienst erfolgreich abgeschlossen haben.

Verfahrensablauf

  • Sie absolvieren 4 Famulaturen, von denen Sie jeweils einen Monat tätig sind in
    • einer ambulanten Einrichtung oder Arztpraxis unter ärztlicher Leitung
    • einem Krankenhaus oder einer stationären Rehabilitationseinrichtung
    • der Praxis einer zugelassenen Hausärztin oder eines Hausarztes, die oder der am hausärztlichen Versorgungssystem teilnimmt
    • einer der genannten Einrichtungen oder in einer anderen geeigneten Einrichtung, zum Beispiel Labor, Pathologie, Rechtsmedizin oder öffentlicher Gesundheitsdienst.
  • Sie weisen die Famulatur bei der Anmeldung zu Ihrer Ärztlichen Prüfung mit dem Formular „Zeugnis über die Tätigkeit als Famulus“ nach.

Dauer

Entfällt

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Entfällt

Rechtsgrundlage

§ 7 Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO)

https://www.gesetze-im-internet.de/_appro_2002/BJNR240500002.html

Adresse und Kontakt

Sozialbehörde

G 5
Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe

Mo+Di 9-12, Do 13-16

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Letzte Aktualisierung: 16.12.2025