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ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Rundfunkbeitrag abmelden

Wenn Ihre Beitragspflicht entfällt, können Sie den Rundfunkbeitrag abmelden.

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Beschreibung der Leistung

Der Rundfunkbeitrag ist eine monatliche Gebühr, die jeder Haushalt in Deutschland zahlt, um ARD, ZDF und Deutschlandradio zu finanzieren.

Die Beitragspflicht entfällt, wenn:

  • Sie ins Ausland umziehen,
  • Sie mit jemandem zusammenziehen, der bereits zahlt oder
  • Ihre Wohnung aufgeben.

In diesen Fällen können Sie den Beitrag abmelden.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie zahlen Rundfunkbeiträge.
Die Beitragspflicht entfällt für Sie.

Benötigte Unterlagen

Für die Abmeldung des Rundfunkbeitrags reichen Sie je nach Grund folgende Unterlagen ein:

Umzug ins Ausland:

  • Abmeldebestätigung oder eine andere Bestätigung der zuständigen Meldebehörde, dass Sie nicht mehr in Deutschland wohnen

Zusammenzug mit einer Person, die bereits zahlt:

  • Beitragsnummer der Person, mit der Sie zusammenziehen sowie
  • Nachweis über den gemeinsamen Haushalt, zum Beispiel: Mietbescheinigung oder Meldebestätigung

Aufgabe der Wohnung:

  • Abmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt oder
  • Nachweis über die Aufgabe der Wohnung, zum Beispiel Kündigungsbestätigung des Vermieters

Zu Beachten

Ihre Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem Sie die Wohnung nicht mehr nutzen. Wichtig ist, dass die Beitragspflicht frühestens am Ende des Monats endet, in dem Sie dies mitgeteilt haben.

Fristen

Melden Sie die Rundfunkgebühren schnellstmöglich ab, nachdem die Beitragspflicht für Sie entfällt.

Verfahrensablauf

  • Sie können die Rundfunkgebühren elektronisch mittels Online-Dienst des Beitragsservice abmelden.
  • Alternativ können Sie das Abmeldeformular ausdrucken und ausfüllen.
  • Geben Sie in jedem Falle Ihre Beitragsnummer an, damit die Abmeldung Ihrem Beitragskonto zugeorndet werden kann.
  • Fügen Sie der Abmeldung alle erforderlichen Unterlagen bei.
  • Senden Sie die Abmeldung an die zuständige Stelle.
  • Die zuständige Stelle erfasst und prüft Ihre Abmeldung und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Falls erforderlich werden Ihre Abmeldedaten mit Ihren Meldedaten bei der Einwohnermeldebehörde abgeglichen.
  • Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung.
  • Die zuständige Stelle archiviert Ihre Beitragsdaten entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Nach Ablauf dieser Frist werden Ihre Daten gelöscht.

Dauer

Die Bearbeitung dauert normalerweise 4 bis 6 Wochen.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)

https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4794/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf

Adresse und Kontakt

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Letzte Aktualisierung: 23.03.2025