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Rundfunkbeitrag anmelden

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Melden Sie Ihre Rundfunkgeräte an und zahlen Sie einen Rundfunkbeitrag.
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Beschreibung der Leistung

Als volljährige Person müssen Sie für Ihre Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen.

Hinweis:
Für jede Wohnung ist nur ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
 

 

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind 18 Jahre oder älter
  • Sie zahlen für Ihre Wohnung noch keinen Rundfunkbeitrag beziehungsweise
  • eine andere Person zahlt für Ihre Wohnung noch keinen Rundfunkbeitrag

Benötigte Unterlagen

  • formloses Schreiben per Post oder
  • ausgefülltes Anmeldeformular im Internet

Zu Beachten

Der Rundfunkbeitrag hat die Rundfunkgebühr zum 1. Januar 2013 abgelöst.
Die Beitragsumstellung ist für Privatpersonen bereits im Jahr 2013 automatisch erfolgt.

Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen. 

Fristen

Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie


  • dort wohnen,

  • dort gemeldet sind oder

  • im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind.

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihre Wohnung bei der zuständigen Stelle anmelden.

Hinweis: Wenn Sie bisher Rundfunkgebühren gezahlt haben, werden diese automatisch auf den Rundfunkbeitrag umgestellt. Sie erhalten in der Regel Post vom Beitragsservice.

Tipp: Wenn für Sie die Beitragspflicht entfällt, beispielsweise weil ein anderer Bewohner in der Wohnung bereits den Rundfunkbeitrag zahlt, können Sie sich beim Beitragsservice abmelden.

Dauer

keine Angabe

Gebühren

Rundfunkbeitrag: 17,50 Euro monatlich, ermäßigter Rundfunkbeitrag: 5,83 Euro monatlich

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV)

Adresse und Kontakt

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Letzte Aktualisierung: 13.12.2024