Beschreibung der Leistung
Als volljährige Person müssen Sie für Ihre Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen.
Hinweis:
Für jede Wohnung ist nur ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
Als volljährige Person müssen Sie für Ihre Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen.
Hinweis:
Für jede Wohnung ist nur ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
Der Rundfunkbeitrag hat die Rundfunkgebühr zum 1. Januar 2013 abgelöst.
Die Beitragsumstellung ist für Privatpersonen bereits im Jahr 2013 automatisch erfolgt.
Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.
Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie
Sie müssen Ihre Wohnung bei der zuständigen Stelle anmelden.
Hinweis: Wenn Sie bisher Rundfunkgebühren gezahlt haben, werden diese automatisch auf den Rundfunkbeitrag umgestellt. Sie erhalten in der Regel Post vom Beitragsservice.
Tipp: Wenn für Sie die Beitragspflicht entfällt, beispielsweise weil ein anderer Bewohner in der Wohnung bereits den Rundfunkbeitrag zahlt, können Sie sich beim Beitragsservice abmelden.
keine Angabe
Rundfunkbeitrag: 17,50 Euro monatlich, ermäßigter Rundfunkbeitrag: 5,83 Euro monatlich
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Letzte Aktualisierung: 13.12.2024