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Rundfunkbeitrag - Befreiung beantragen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragen.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie staatliche Sozialleistungen erhalten, können Sie auf Antrag von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit werden. Zu diesen Leistungen zählen zum Beispiel:

  • Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
  • Sozialhilfe
  • BAföG (für Studierende)
  • Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung

Auch wenn Sie Blindenhilfe erhalten oder taubblind sind, können Sie eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie erhalten

  • Sozialleistungen oder Ihre Einkünfte überschreiten die Bedarfsgrenze für Sozialleistungen um weniger als 17,50 Euro (Dafür benötigen Sie einen Ablehnungsbescheid, aus dem diese geringfügige Einkommensüberschreitung hervorgeht.)
  • Blindenhilfe oder sind taubblind.

Wenn Sie die Rundfunkgebühr für Ihre Hauptwohnung bezahlen und auch für Ihre Nebenwohnung beitragspflichtig sind, können Sie eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für Ihre Nebenwohnung erhalten.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag
  • Nachweis über Bezug genannter Sozialleistungen (Bewilligungsbescheide des Sozialleistungsträgers)
  • Nachweis über Taubblindheit
  • Nachweis über den Bezug von Blindenhilfe
  • bedarfsweise weitere Nachweise

Zu Beachten

Wenn Sie eine Schwerbehinderung haben und in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen RF eingetragen ist, können Sie eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen.

Fristen

Beantragen Sie die Befreiung innerhalb von 2 Monaten, nachdem Sie den Bescheid zur Rundfunkbeitragspflicht erhalten haben.



In Ihrem Bewilligungsbescheid ist das Datum angegeben, ab dem die Befreiung gilt.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Dauer

Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert in der Regel etwa 4 bis 6 Wochen. Falls Sie aufgrund der Bearbeitungsdauer bereits Rundfunkgebühren zahlen, bekommen Sie diese erstattet oder verrechnet.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)

https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4794/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf

 

Adresse und Kontakt

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Letzte Aktualisierung: 14.12.2025