Beschreibung der Leistung
Wenn Sie staatliche Sozialleistungen erhalten, können Sie auf Antrag von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit werden. Zu diesen Leistungen zählen zum Beispiel:
- Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
- Sozialhilfe
- BAföG (für Studierende)
- Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
Auch wenn Sie Blindenhilfe erhalten oder taubblind sind, können Sie eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen.