Beschreibung der Leistung
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für ärztliche Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern und Jugendlichen. Diese werden U-Untersuchungen und J-Untersuchungen genannt.
Ihre Kinder können diese Untersuchungen bis zum 18. Geburtstag in Anspruch nehmen. Sie helfen dabei, Krankheiten frühzeitig zu erkennen, welche die körperliche, geistige oder soziale Entwicklung Ihrer Kinder gefährden könnten.
Bis zum 6. Geburtstag gehören auch Untersuchungen zur Zahngesundheit dazu, wie die Bestimmung des Kariesrisikos sowie Beratung zur Ernährung und Mundhygiene.
Zusätzlich bieten manche Krankenkassen freiwillig weitere Untersuchungen an, etwa für Grundschulkinder (U10 und U11) oder Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren (J2). Ob diese Kosten übernommen werden, hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab.
Die genauen Inhalte und Abläufe der Untersuchungen sind in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses festgelegt.