Schuldnerverzeichnis einsehen

Sie benötigen Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis? Wie Sie Einsicht nehmen oder einen Ausdruck beantragen, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Das Schuldnerverzeichnis ist ein amtliches Register, in dem Personen und Unternehmen eingetragen werden, die ihre Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen und bei denen bestimmte Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos geblieben sind.


Eingetragen werden Schuldnerinnen und Schuldner, bei denen zum Beispiel

  • die Vermögensauskunft abgegeben wurde,
  • die Abgabe der Vermögensauskunft verweigert wurde oder
  • eine Zwangsvollstreckung erfolglos war.

Der Eintrag soll Gläubiger schützen und vor Zahlungsausfällen warnen.



Als Vertragspartnerin oder Vertragspartner können Sie das Verzeichnis einsehen, um die Zahlungsfähigkeit zu prüfen.



Sie können Ihre eigenen Daten einsehen.



Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Auskünfte über andere Personen oder Unternehmen erhalten.



Ein Ausdruck enthält alle aktuellen Einträge zur jeweiligen Schuldnerin oder Schuldner.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Ihre eigenen Einträge können Sie jederzeit ohne besonderes Interesse einsehen.
  • Daten über andere Personen oder Unternehmen erhalten Sie, wenn Sie ein berechtigtes Interesse daran haben:
    • im Rahmen der Zwangsvollstreckung,
    • um gesetzliche Pflichten zur Prüfung der wirtschaftlichen Zuverlässigkeit zu erfüllen,
    • um Voraussetzungen für die Gewährung von öffentlichen Leistungen zu prüfen,
    • um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden, die daraus entstehen können, dass Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen,
    • im Rahmen der Strafverfolgung und der Strafvollstreckung
    • im Rahmen der Dienstaufsicht über Justizbedienstete, die mit dem Schuldnerverzeichnis befasst sind.

Benötigte Unterlagen

keine

Zu Beachten

Beim Amtsgericht findet keine Rechtsberatung statt. Wenden Sie sich an befugte Rechtsanwaltskanzleien oder Notariate.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.

Fristen

Die Einträge im Schuldnerverzeichnis werden in der Regel nach 3 Jahren automatisch gelöscht.

Verfahrensablauf

  • Sie können das Schuldnerverzeichnis online über das Gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder einsehen.
  • Wenn Sie eine Auskunft über sich selbst benötigen (Selbstauskunft):
    • Sie beantragen die Selbstauskunft aus dem Schuldnerverzeichnis bei der zuständigen Stelle.
    • Sie erhalten einen Freischaltcode (PIN).
    • Sie melden sich beim Gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder an und können Ihre eigenen Daten einsehen.
  • Wenn Sie Daten für andere Personen oder Unternehmen einsehen möchten:
    • Sie registrieren sich auf dem Portal und schalten Ihren Zugang frei.
    • Je nach Art der Registrierung erhalten Sie eine PIN oder können sich direkt anmelden.
    • Nach der Freischaltung melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an.
    • Sie können die Daten einsehen oder abrufen.

Dauer


  • Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungszeit.

  • Der Versand des PIN-Briefs innerhalb Deutschlands dauert normalerweise 2 Tage.

Gebühren


  • 4,50 EUR je übermitteltem Datensatz

    • Die Gebühr entsteht auch, wenn lediglich mitgeteilt wird, dass für diese Schuldnerin oder diesen Schuldner kein Eintrag verzeichnet ist.



  • Die Selbstauskunft ist kostenfrei.

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • Antrag auf gerichtliche Überprüfung

Rechtsgrundlage

§ 882f Zivilprozessordnung (ZPO)

https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__882f.html



Schuldnerverzeichnisführungsverordnung (SchuFV)

https://www.gesetze-im-internet.de/schufv/BJNR165400012.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier den Wohnsitz des Schuldners mit Straße und Hausnummer an

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Letzte Aktualisierung: 11.06.2026