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Amtsgerichte, Schuldnerverzeichnis

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Beschreibung der Leistung

Ab 01.01.2013 gibt es ein bundesweites Schuldnerverzeichnis, das Vollstreckungsportal.

Die Gerichte werden zukünftig weder telefonisch noch schriftlich Auskünfte über den Inhalt des neuen Schuldnerverzeichnisses erteilen!

Vorzeitige Löschungen aus dem Schuldnerverzeichnis sind nur beim Amtsgericht Hamburg(-Mitte) als zentralem Vollstreckungsgericht möglich!
Diese Anfragen sind schriftlich per Post/Fax oder vor Ort zu stellen.

Die für die Entscheidung der Anträge auf vorzeitige Löschung erforderlichen Nachweise sind im Original vorzulegen bzw. postalisch zu übersenden.

Unter der Adresse www.vollstreckungsportal.de kann sich grundsätzlich jeder zur Einsichtnahme kostenfrei registrieren und anschließend als Einsichtsberechtigter gegen Gebühr Informationen über Schuldner abrufen und/oder als Schuldner nachsehen, ob und welche Informationen über einen selbst bereit gestellt werden. Das alte hamburgische Schuldnerverzeichnis wird noch bestehen, bis die letzte Eintragung gelöscht ist (also noch ca. 5 Jahre bei stetig abnehmendem Datenbestand), da die alten Daten nicht in das neue Portal übernommen werden.

Achtung: Für die Anmeldung nach der Registrierung und Freischaltung muss derzeit folgender Link verwendet werden: https://www.vollstreckungsportal.de/auskunft/allg/willkommen.jsf (Menüpunkte: - Anmelden)

Eingetragene Schuldner haben ohne vorherige Registrierung unter Nutzung ihrer Schuldnerpin die Möglichkeit zur kostenfreien Einsichtnahme ihres Eintrages unter https://www.vollstreckungsportal.de/auskunft/allg/willkommen.jsf (Menüpunkt Anmeldung zur Selbstauskunft). Der PIN wird dem Schuldner automatisch zugeleitet. Sollte das PIN-Schreiben nicht zugestellt werden können, wird der Rückbrief vom Vollstreckungsportal an das zuständige Zentrale Vollstreckungs-gericht gesendet. Die Schuldner können das PIN-Schreiben persönlich innerhalb der Sprechzeiten im Zentralen Vollstreckungsgericht abholen.

Die konkrete Einsicht in das Zentrale Schuldnerverzeichnis wird wie bisher jedem Registrierten gestattet sein, der hierfür ein berechtigtes Interesse - beispielsweise eine titulierte (d.h. zum Beispiel durch Urteil festgelegte) Forderung oder aber auch zur Abwendung wirtschaftlicher Nachteile, die daraus entstehen, dass der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, z.B. ein Vermieter möchte sich über die Kreditwürdigkeit des möglichen Mieters informieren - darlegt.

 

Informationen

Benötigte Unterlagen

FolgendeUnterlagen müssen für die vorzeitige Löschung vorliegen:

Bestätigung des Gerichtsvollziehers (GVZ) über die vollständige Befriedigung des Gläubigers (Name, Anschrift des Gläubigers sowie Name, Anschrift und Geschäftszeichen des Gläubigervertreters) unter Angabe des DR-Aktenzeichens, Name sowie Dienststelle des GVZ, Eintragungsgrund und Eintragungsanordnungsdatum

oder

Bestätigung vom Gläubiger (Name, Anschrift des Gläubigers sowie Name, Anschrift und Geschäftszeichen des Gläubigervertreters), dass die Forderung vollständig beglichen wurde, einer Löschung zugestimmt wird und eine Bestätigung des GVZ, dass der Gläubiger mit dem der Eintragung zugrunde liegenden DR-Verfahren identisch ist.

Die Vorlage einer Quittung bzw. eines Zahlungsnachweises ist nicht ausreichend, da hieraus nicht die vollständige Befriedigung des jeweiligen Gläubigers ersichtlich wird.

Zu Beachten

Az / Verfahrensnummer K1101: Zuständigkeit AG Mitte - Auskünfte ausschließlich über Vollstreckungsportal.de. Auskunft zum Themenkreis ZENVG (Löschungen etc.) erteilt die Geschäftsstelle, Abt. 27, nach wie vor über die hinterlegte Buchstabenzuständigkeit.     

Es besteht neben der Registrierungs- und Einsichtsmöglichkeit über jeden beliebigen PC mit Internetzugang auch die Möglichkeit der Registrierung zur Einsichtnahme (kostenfrei) und der Einsichtnahme (kostenpflichtig) über einen PC in allen Amtsgerichten.
Keine Registrierung von Firmen/Institutionen möglich. Der konkrete Mitarbeiter muss sich mit der Firmenadresse registrieren und die Firma, z.B. getrennt durch ein '/', seinem Nachnamen anhängen.

Allg. Anfragen zum neuen Vollstreckungsrecht:
040 42843 -4760/-4761, FAX: 040 4279-83233 (Mo-Fr 9-12)

Probleme bei der Anmeldung im Vollstreckungsportal:
Bitte senden Sie entsprechende Anfragen per Mail an die E-Mail-Adresse zenvghh@ag.justiz.hamburg.de oder telefonisch unter der Durchwahl 428 43-2820.


Registrierung der Abdruckempfänger (Empfänger von Verzeichniskopien) u. sonstiger Service für diese:
040 42843 2800 (Mo-Fr 9-15)

Die Bearbeitung per E-Mail ist unmöglich. Bei Erscheinen ist der Personalausweis mitzubringen. Zur Ermittlung des konkreten Ansprechpunktes ist es in diesem Fall erforderlich, den Namen des Schuldners in die Suchmaske einzugeben.

Auskunft aus dem Vermögensverzeichnis:
Abschriften des Vermögensverzeichnisses über die nach neuem Recht abgegebene Vermögensauskunft (seit 1.1.2013), erteilt ausschließlich der zuständige Gerichtsvollzieher am Schuldnerwohnsitz, Kosten: 25 EUR

Gebühren

Eine Online-Auskunft für den Gläubiger (-Vertreter) und den Schuldner nach der kostenfreien Registrierung kostet 4,50 EURO.

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 09.10.2024