Hamburg Port Authority

Landungsanlagen Erlaubnis zum Befahren beantragen

Sie möchten Landungsanlagen der Hamburg Port Authority befahren? Hier erfahren Sie, wie Sie eine Erlaubnis beantragen können.

Beschreibung der Leistung

Landungsanlagen sind bewegliche Schwimmstege. Sie dienen dazu, dass Schiffe und Fähren anlegen können. Die Landungsanlagen gelten als sensible Arbeits- und Sicherheitsbereiche. Wenn Sie mit einem Fahrzeug auf diese Anlagen hinauffahren möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Die Befahrung dient einem konkreten und gerechtfertigten Zweck (zum Beispiel für Lieferungen, Wartung, Servicearbeiten)

Benötigte Unterlagen

Unterlagen, welche den Zweck der Befahrung belegen

Zu Beachten

Sie können grundsätzlich nur eine Erlaubnis zum Befahren der Überseebrücke, der Brücke 1 und der Brücke 10 (St. Pauli Landungsbrücken) erhalten. Für alle anderen Port- oder Landungsanlagen wird generell keine Erlaubnis erteilt.

Fristen



Es gibt keine Antragsfrist.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den gegebenenfalls notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Bei positivem Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis in schriftlicher Form.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Lage des Einzelfalls

Gebühren

Für eine Erlaubnis mit einer Gültigkeit bis zu


  • 30 Tagen: 49,00 EUR

  • einem Jahr: 339,00 EUR

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Letzte Aktualisierung: 15.08.2026