Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Gartenabfälle verbrennen

Sie dürfen weder Gartenabfälle wie Laub oder Äste noch Holzreste wie Paletten oder Bauholz verbrennen. Nutzen Sie umweltfreundliche Entsorgungswege.

Beschreibung der Leistung

Sie dürfen Gartenabfälle, wie Laub, Äste oder Sträucher, in Privat- und Kleingärten sowie in öffentlichen Einrichtungen nicht verbrennen. Verwerten Sie diese nachhaltig, zum Beispiel durch Kompostieren oder Mulchen.


Zur Entsorgung Ihrer Gartenabfälle steht Ihnen in Hamburg nahezu flächendeckend die Biotonne zur Verfügung. Außerdem können Sie Gartenabfälle an allen Recyclinghöfen der Stadtreinigung kostenlos abgeben, wenn es sich um Mengen bis zu 3 m³ pro Anfahrt handelt. Während der Laubsaison wird Laub in speziellen Laubsäcken sogar direkt bei Ihnen am Grundstück abgeholt.


Unter bestimmten Bedingungen dürfen Sie jedoch private Brauchtumsfeuer wie Lagerfeuer, Grillfeuer oder Osterfeuer anzünden. Wichtig ist, dass Sie dabei die Brandschutzrichtlinien einhalten und keine Abfälle verbrennen. Erlaubt sind ausschließlich trockene, naturbelassene Hölzer. Auch große öffentliche Osterfeuer, die von den Bezirksämtern genehmigt werden, sind als Brauchtumsfeuer erlaubt.

 

Informationen

Voraussetzungen

keine

Benötigte Unterlagen

keine

Zu Beachten

  • Seit dem 18. Oktober 2017 dürfen Sie in Hamburg keine Gartenabfälle wie Laub, Äste oder Sträucher mehr in Privatgärten oder öffentlichen Einrichtungen verbrennen. Diese Regelung dient dazu,
    • die Luftqualität zu verbessern,
    • die Rauchbelästigung in dicht besiedelten Nachbarschaften zu verringern und
    • Bioabfälle sinnvoll zu verwerten.
  • Die Stadtreinigung nutzt diese Abfälle, um Energie und Kompost aus Biomasse zu gewinnen.
  • Das Verbrennen von Gartenabfällen ist eine Ordnungswidrigkeit.
  • Für die umweltfreundliche Entsorgung stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
    • flächendeckend verfügbare Biotonne,
    • kostenlose Abgabe von bis zu 3 Kubikmetern Gartenabfällen pro Anfahrt an allen Recyclinghöfen der Stadtreinigung,
    • Während der Laubsaison: Abholung von Laub in speziellen Laubsäcken direkt am Grundstück (Die Termine finden Sie bei den Links.)

Fristen

Die Sammeltermine zur Abholung der Laubsäcke finden Sie bei den Links.

Verfahrensablauf

keine

Dauer

keine

Gebühren

Sie erhalten eine Gebührenbenachrichtigung der Stadtreinigung Hamburg.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

§ 28 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/__28.html

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Abfallwirtschaft

Wir haben eine begrenzte Anzahl von Kundenparkplätzen. Für eine Parkplatzreservierung melden Sie sich bitte bei unserem Empfang per E-Mail empfang@bsw.hamburg.de oder telefonisch + 49 40 428 40 - 50 50. Unsere Funktionszeiten sind: Mo. bis Do. von 08:00 bis 15:15 Uhr, Fr. von 08:00 bis 13:30 Uhr.

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Gartenabfall Bioabfall Gartenabfall verbrennen Grüne Tonne Bio- und Grünabfälle Grüne Biotonne Flyer - Müll trennen lohnt sich

Letzte Aktualisierung: 19.08.2026