Beschreibung der Leistung
Sie dürfen Gartenabfälle, wie Laub, Äste oder Sträucher, in Privat- und Kleingärten sowie in öffentlichen Einrichtungen nicht verbrennen. Verwerten Sie diese nachhaltig, zum Beispiel durch Kompostieren oder Mulchen.
Zur Entsorgung Ihrer Gartenabfälle steht Ihnen in Hamburg nahezu flächendeckend die Biotonne zur Verfügung. Außerdem können Sie Gartenabfälle an allen Recyclinghöfen der Stadtreinigung kostenlos abgeben, wenn es sich um Mengen bis zu 3 m³ pro Anfahrt handelt. Während der Laubsaison wird Laub in speziellen Laubsäcken sogar direkt bei Ihnen am Grundstück abgeholt.
Unter bestimmten Bedingungen dürfen Sie jedoch private Brauchtumsfeuer wie Lagerfeuer, Grillfeuer oder Osterfeuer anzünden. Wichtig ist, dass Sie dabei die Brandschutzrichtlinien einhalten und keine Abfälle verbrennen. Erlaubt sind ausschließlich trockene, naturbelassene Hölzer. Auch große öffentliche Osterfeuer, die von den Bezirksämtern genehmigt werden, sind als Brauchtumsfeuer erlaubt.