Voraussetzungen
- Ihre berufliche Tätigkeit entspricht einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf .
- Sie stellen Ihren Antrag in dem Bundesland, in dem Sie den Gesundheitsberuf ausüben oder zuletzt ausgeübt haben.
Benötigte Unterlagen
Benötigte Unterlagen (akademischer Bereich)
- Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (online abrufbar)
- Nachweis über die Ausübung der Tätigkeit in diesem Beruf
- Amtlich beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde (Beglaubigung nicht älter als 3 Monate)
Benötigte Unterlagen (nichtakademischer Bereich)
- Zeugnis über die abgeschlossene Ausbildung
- Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde gemäß § 30 Abs. 5 BZRG (Belegart 0)
- Amtlich beglaubigte Kopie der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung (Urkunde)
- Lebenslauf (unterschrieben) oder einen Nachweis über die Ausübung der Tätigkeit in Hamburg
Sofern entsprechend erworbene Titel in die Unbedenklichkeitsbescheinigung aufgenommen werden sollen:
Sofern zutreffend:
- Approbationsurkunde
- Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
- Promotionsurkunde
- Weiterbildungsnachweise
Dokumente, die Sie in Kopie einreichen, müssen Sie amtlich beglaubigen lassen. Die Beglaubigung darf im Antragszeitpunkt nicht länger als drei Monate zurückliegen. Alternativ zur Beglaubigung können Sie mit der Kopie gleichzeitig das Original des Dokuments vorlegen.
Zu Beachten
Um akademische Gesundheitsberufe handelt es sich zum Beispiel bei:
- Ärztinnen und Ärzten
- Zahnärztinnen und Zahnärzten
- Apothekerinnen und Apothekern
- Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Um nichtakademische Gesundheitsberufe handelt es sich zum Beispiel bei:
- Alten-,Gesundheits-, Kranken- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pflegern
- Hebammen und Entbindungspflegerinnen und -pflegern
- Medizinisch-technische und Pharmazeutisch-technische Assistenzen
- Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
- Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
- Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter sowie Rettungsassistenzen
- Logopädinnen und Logopäden
- Diätassistenzen
- Podologinnen und Podologen
- Orthoptistinnen und Orthoptistinnen
- Masseurinnen und Masseure sowie medizinische Bademeisterinnen und Bademeister
Fristen
Typ: Geltungsdauer
Dauer: 3 Monate