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Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Gnadenangelegenheiten

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Informationen

Benötigte Unterlagen

Ein Gnadengesuch ist schriftlich einzureichen. Dem Gesuch sind alle zum Nachweis der vorgetragenen Gnadengründe vorhandenen Unterlagen beizufügen.

Zu Beachten

Es handelt sich ausschließlich um ein schriftliches Verfahren. Nähere Regelungen enthält die Hamburgische Gnadenordnung (s. Link).

Adresse und Kontakt

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Gnadenangelegenheiten, Opferschutz, Jugendstrafrecht

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Suchwörter: Gnadenangelegenheiten Gnadenantrag Gnadengesuch Gnadensachen Begnadigung

Letzte Aktualisierung: 10.11.2024