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Informationen
Wichtige Hinweise
Zu Beachten
Die Rechtshilfe bezieht sich auch auf die Auslieferung von Gefangenen in das Ausland. Wenn eine im Ausland in einer Haftanstalt einsitzende Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft nach Deutschland verlegt werden möchte, ist die Landesjustizverwaltung in dem Bundesland, in dem der Insasse seinen letzten deutschen Wohnsitz hatte, zuständig. War das Hamburg, so ist die Justizbehörde zuständig.
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Zur Hamburg Service StartseiteSuchwörter: Auslieferungsverkehr, Justizbehörde Vollstreckungshilfeverkehr Auslieferung Gefangene
Letzte Aktualisierung: 04.03.2026