Hamburg.deHamburg ServiceInternationale Rechtshilfe in StrafsachenBehörde für Justiz und Verbraucherschutz

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Internationale Rechtshilfe in Strafsachen

  •  
  •  

Informationen

Zu Beachten

Die Rechtshilfe bezieht sich auch auf die Auslieferung von Gefangenen in das Ausland. Wenn eine im Ausland in einer Haftanstalt einsitzende Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft nach Deutschland verlegt werden möchte, ist die Landesjustizverwaltung in dem Bundesland, in dem  der Insasse seinen letzten deutschen Wohnsitz hatte, zuständig. War das Hamburg, so ist die Justizbehörde zuständig.

Adresse und Kontakt

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Strafverfahrensrecht

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Auslieferungsverkehr, Justizbehörde Vollstreckungshilfeverkehr Auslieferung Gefangene

Letzte Aktualisierung: 09.12.2024