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Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst

Gewerbesteuer, Zuständigkeit für auswärtige Unternehmen mit Betriebsstätten in Hamburg bei auswärts durchgeführter Zerlegung

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Beschreibung der Leistung

Für auswärtige Unternehmen (Firmensitz außerhalb Hamburgs), die in Hamburg Betriebsstätten (z.B. Filialen) unterhalten, wird die Zerlegung der Gewerbesteuer auf die betroffenen Städte/Gemeinden der einzelnen Betriebsstätten im auswärtigen Finanzamt (i.d.R. am Firmensitz) durchgeführt.

An jede betroffene Stadt/Gemeinde wird eine entsprechende Zerlegungserklärung übermittelt, die im Anschluss für die Betriebsstätten die konkrete Gewerbesteuer festsetzt.

 

Informationen

Zu Beachten

Für die Festsetzung der Gewerbesteuer der entsprechenden Betriebsstätten in Hamburg ist zentral das Finanzamt Barmbek-Uhlenhorst zuständig.

Gebühren

Keine

Adresse und Kontakt

Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst

Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

Postfach 76 03 60, 22053 Hamburg. Den Zugang zum Finanzamt sowie einen Briefkasten finden Sie im 1. Stock des Einkaufszentrums Hamburger Meile (früher: EKZ Hamburger Straße).Der Nachtbriefkasten des Finanzamts ist nunmehr an der Ecke Humboldtstraße/Center-Anlieferstraße (wenige Meter neben der Parkhaus-Einfahrt).Den Briefkasten im 1. OG des Einkaufszentrums können Sie während der Öffnungszeiten des Centers selbstverständlich weiterhin benutzen.

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Suchwörter: Gewerbesteuerzerlegung

Letzte Aktualisierung: 08.11.2024