Beschreibung der Leistung
Sollten Sie Kenntnis über Kampfmittel wie zum Beispiel
- Bomben,
- Granaten,
- Munition oder
- andere explosive Stoffe
erlangen, müssen Sie das unverzüglich der zuständigen Stelle über die Notruf-Nummer 110 melden.
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Sollten Sie Kenntnis über Kampfmittel wie zum Beispiel
erlangen, müssen Sie das unverzüglich der zuständigen Stelle über die Notruf-Nummer 110 melden.
Keine
Unternehmen Sie keine eigenen Sicherungs- oder Bergungsversuche, da Kampfmittel äußerst gefährlich und instabil sein können. Überlassen Sie die Entschärfung und den Umgang stets geschultem Fachpersonal.
Nehmen Sie die Meldung sofort vor.
Ihre Meldung wird sofort entgegengenommen und weiterbearbeitet. Die Bearbeitungsdauer bei einer Kampfmittelräumung hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann stark variieren.
Keine
Keine
Kampfmittelverordnung (KampfmittelVO)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-KampfmVHA2005rahmen
Suchwörter: Bombenfund, Notruf Fundmunition, Notruf
Letzte Aktualisierung: 16.07.2026