Behörde für Inneres und Sport -Feuerwehr-

Kampfmittel melden

Wenn Sie Kenntnis von Kampfmitteln haben, müssen Sie dies melden, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu vermeiden.

Beschreibung der Leistung

Sollten Sie Kenntnis über Kampfmittel wie zum Beispiel

  • Bomben,
  • Granaten,
  • Munition oder
  • andere explosive Stoffe

erlangen, müssen Sie das unverzüglich der zuständigen Stelle über die Notruf-Nummer 110 melden.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben Kampfmittel gefunden oder
  • Sie vermuten, Kampfmittel gefunden zu haben.

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Unternehmen Sie keine eigenen Sicherungs- oder Bergungsversuche, da Kampfmittel äußerst gefährlich und instabil sein können. Überlassen Sie die Entschärfung und den Umgang stets geschultem Fachpersonal.

Fristen

Nehmen Sie die Meldung sofort vor.

Verfahrensablauf

  • Sie melden sich telefonisch unter der Notruf-Nummer 110.
  • Sie teilen Ihr Anliegen mit.
  • Sie benennen den Fundort.
  • Sie warten auf weitere Anweisungen der zuständigen Stelle und befolgen diese.
  • Die zuständige Stelle leitete alle weiteren notwendigen Maßnahmen ein.

Dauer

Ihre Meldung wird sofort entgegengenommen und weiterbearbeitet. Die Bearbeitungsdauer bei einer Kampfmittelräumung hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann stark variieren.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

Kampfmittelverordnung (KampfmittelVO)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-KampfmVHA2005rahmen

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Bombenfund, Notruf Fundmunition, Notruf

Letzte Aktualisierung: 16.07.2026