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Finanzamt für Großunternehmen in Hamburg

Arbeitgeberangelegenheiten (Lohnsteuer), Betriebsstätten von nicht in Hamburg geführten Arbeitgebern mit mehr als 100 Arbeitnehmern

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Beschreibung der Leistung

Die lohnsteuerliche Erfassung, Erhebung und Prüfung von Betriebsstätten (im Sinne des §41 Absatz 2 des Einkommensteuergesetztes) eines Arbeitgebers,

  • der ertragssteuerlich nicht in Hamburg geführt wird und
  • für den in Hamburg eine lohnsteuerliche Betriebsstätte ansässig ist, 

erfolgt in Hamburg zentral im Finanzamt Eimsbüttel bzw. im Finanzamt für Großunternehmen, und zwar in Abhängigkeit der über die lohnsteuerliche Betriebsstätte geführten Anzahl der Arbeitnehmer (bis 100 Arbeitnehmer: Finanzamt Eimsbüttel, >100 Arbeitnehmer: Finanzamt für Großunternehmen).

 

Informationen

Adresse und Kontakt

Finanzamt für Großunternehmen in Hamburg

Ein Besuch des Finanzamtes für Großunternehmen in Hamburg ist nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Briefkasten vorhanden. Finanzamt für Großunternehmen in Hamburg (Postfach 10 22 05; 20015 Hamburg). Bei der ersten Leerung des Tages wird als Eingang das Datum des vorherigen Werktages (Samstag kein Werktag) auf den Schreiben vermerkt.

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Suchwörter: AGK - Betriebsstätten von nicht in Hamburg geführten Arbeitgebern mit mehr als 100 Arbeitnehmern

Letzte Aktualisierung: 15.10.2024