Voraussetzungen
- Sie sind professionelle*r Einzelkünstler*in / Gruppe der Freien Szene.
- Sie sind eine natürliche oder juristische Person.
Sie können eine ordnungsgemäße Geschäftsführung zusichern und sind in der Lage, die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel zu gewährleisten und nachzuweisen.
Benötigte Unterlagen
Der Antrag muss neben den notwendigen allgemeinen Angaben (Name und Anschrift der Antragstellerin / des Antragstellers) insbesondere die folgenden Angaben enthalten:
- einen realistischen Finanzierungsplan, der alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben und Einnahmen berücksichtigt; dazu gehören auch ggf. einzusetzende Eigen- und Drittmittel (z.B. Sponsor*innengelder)
- Projektbeschreibung (Kurzversion und Langversion)
- Zeitplan und Veranstaltungstermin(e) und -ort(e)
- Spielstättenbescheinigung (nicht verpflichtend)
- Kurzlebensläufe der hauptsächlichen Projektbeteiligten
Zu Beachten
- Das Fördervolumen liegt pro Projekt bei ungefähr 50.000 bis 100.000 Euro.
- Umfang und Höhe der Zuwendung richtet sich nach der Empfehlung der Fachjury. Grundsätzlich wird das Bemühen um private und/oder öffentliche Finanzierungsquellen vorausgesetzt.
- Zugleich muss die Gesamtfinanzierung des zu fördernden Projektes gewährleistet sein, d.h. die Finanzierung der nicht durch die Zuwendung gedeckten Ausgaben durch Drittmittel.
- Die beantragte Zuwendung für Projektförderungen sollte eine Mindesthöhe von 50.000 Euro haben.
- Eine institutionelle oder eine über Jahre währende Förderung ist ausgeschlossen.
- Eine Finanzierung für fortlaufende und aufeinander folgende Projekte und Veranstaltungen (serielle Förderung) ist nicht möglich, es sei denn, dass die Auswahljury dies in begründeten Einzelfällen zulässt. Projekte, die in Räumen der politischen Parteien, der parteinahen Stiftungen und/oder Gewerkschaften sowie Kirchen stattfinden, werden aus Gründen der Neutralität des Staates nicht gefördert.
- Ausgeschlossen sind kommerziell realisierbare Vorhaben und solche, die sich im Rahmen der regulären Arbeit der kulturellen Institutionen Hamburgs mit deren Mitteln realisieren lassen.
- Die Finanzierung von Ankäufen (für Bibliotheken, Museen und Archive), die Restaurierung von Kunstgegenständen, Herstellung von Büchern und Publikationen, Katalogen, Periodika oder Verlagsproduktionen (Druckkostenzuschüsse), die Digitalisierung und Archivierung von Kunstgegenständen und -sammlungen, Einrichtung und Pflege von Websites, Kauf und Unterhaltung von Gebäuden, von Film- oder Dokumentarfilmen und Postproduktion von Filmen sowie von Investitionen sind in der Regel nicht Aufgabe des Elbkulturfonds.
Fristen
Die Behörde für Kultur und Medien vergibt die Fördergelder einmal im Kalenderjahr. Anträge können jährlich vom 01.05. bis zum 01.06. (Mitternacht) online eingereicht werden.
Die Zuwendung gilt für den Förderzeitraum 1. Januar bis zum 31. Dezember des Folgejahres.