Verfahrensablauf
- Rechtzeitige Befassung mit der geltenden Förderrichtlinie: Förderrichtlinie für die Vergabe von Mitteln aus dem Elbkulturfonds
- Empfohlen: Beratung per Email oder Telefon zur Förderfähigkeit des Projektes durch das Fachreferat
- Vor Start der Online-Antragstellung sollten Sie folgende Dokumente im PDF-Format bereithalten:
o einen realistischen Finanzierungsplan, der alle mit dem Zuwendungszweck zusammen hängenden Ausgaben und Einnahmen berücksichtigt; dazu gehören auch ggf. einzusetzende Eigen- und Drittmittel (z.B. Sponsor*innengelder)
o Projektbeschreibung (Kurzversion und Langversion)
o Zeitplan und Veranstaltungstermin(e) und -ort(e)
o Spielstättenbescheinigung (nicht verpflichtend)
o Kurzlebensläufe der hauptsächlichen Projektbeteiligten
Im Verlauf der Antragstellung können Sie die Dokumente im PDF-Format hochladen.
- Der Online-Dienst steht Ihnen vom 1. Mai bis 01. Juni (Mitternacht) zur Verfügung. Bitte stellen Sie den Antrag rechtzeitig und planen Sie eine Bearbeitungsdauer von etwa 45 Minuten ein (fallabhängig).
- Informieren Sie sich als freischaffende Künstler*innen grundsätzlich über Themen der sozialen Absicherung wie die Anwendung der Honoraruntergrenze, die Altersvorsorge und das Steuerrecht.
- Nach der Entscheidung über den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung durch die Behörde für Kultur und Medien auf der Grundlage der Empfehlungen der Fachjury werden per Email Zu- und Absagen versandt.
- Nach Erhalt einer Zusage:
o Einreichen eines aktualisierten Finanzierungsplans auf Grundlage der bewilligten Fördersumme
o Zuwendungsempfänger*innen erhalten postalisch einen Zuwendungsbescheid
o Mittelabruf durch die Zuwendungsempfänger*innen
o Durchführung des Projekts
- Nach Durchführung des Projekts:
o Erstellen eines Verwendungsnachweises.
Dauer
Dauer: ca. 4 Monate bis zur Bekanntgabe des Ergebnisses.
Gebühren
gebührenfrei