Voraussetzungen
- Handelsschiffsbetrieb mit Geschäftsleitung im Inland
- Bereederung vom Inland aus
- Einsatz von eigenen oder gecharterten Seeschiffen
- Einsatz der Schiffe für Transport von Waren oder Personen im internationalen Verkehr
- Eintrag der Handelsschiffe in einem inländischen Seeschiffsregister
- Führung der deutschen Flagge ist nicht erforderlich
Benötigte Unterlagen
Keine
Zu Beachten
Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bereich der Ort der Geschäftsleitung des Schifffahrtsbetriebes liegt.
Der Antrag auf Anwendung der Tonnagebesteuerung ist für 10 Jahre bindend.
Fristen
Der Antrag auf Anwendung der Tonnagebesteuerung ist im Wirtschaftsjahr der Anschaffung bzw. Herstellung zu stellen.