Beschreibung der Leistung
Anstatt den einkommensteuerpflichtigen Gewinn über Einnahmen und Ausgaben zu berechnen, erlaubt das Einkommensteuergesetz für Schifffahrtsunternehmen eine vereinfachte Methode: der Gewinn wird pauschal auf Basis ihrer Tonnage ermittelt. Berechnungsgrundlage ist dabei die Schiffsgröße beziehungsweise somit die Nettoraumzahl des Schiffes.
Wenn Sie Ihre Steuerlast über die Tonnage berechnen lassen wollen, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen.