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Besteuerung von Schiffen, Tonnagegewinnermittlung

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Beschreibung der Leistung

Die Tonnagegewinnermittlung ist eine pauschalierte Form der einkommensteuerlichen Gewinnermittlung für Handelsschiffe im internationalen Verkehr.
Berechnungsgrundlage ist dabei die Schiffsgröße, somit die Nettoraumzahl bzw. Tonnage des Schiffes.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Handelsschiffsbetrieb mit Geschäftsleitung im Inland
  • Bereederung vom Inland aus
  • Einsatz von eigenen oder gecharterten Seeschiffen
  • Einsatz der Schiffe für Transport von Waren oder Personen im internationalen Verkehr
  • Eintrag der Handelsschiffe in einem inländischen Seeschiffsregister
  • Führung der deutschen Flagge ist nicht erforderlich

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bereich der Ort der Geschäftsleitung des Schifffahrtsbetriebes liegt.
Der Antrag auf Anwendung der Tonnagebesteuerung ist für 10 Jahre bindend.

Fristen

Der Antrag auf Anwendung der Tonnagebesteuerung ist im Wirtschaftsjahr der Anschaffung bzw. Herstellung zu stellen.

Gebühren

Keine

Rechtsgrundlage

§ 5a Einkommensteuergesetz

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Suchwörter: Schifffahrt Tonnagebesteuerung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr Tonnagesteuer bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr Schiffe Gewinnermittlung Schiffe Steuer

Letzte Aktualisierung: 07.10.2024