Beschreibung der Leistung
Sie können beim Standesamt auf Antrag eine Bescheinigung über die Fehlgeburt erhalten. Sie sind nicht verpflichtet die Fehlgeburt beim Standesamt anzuzeigen.
Es handelt sich um eine Fehlgeburt, wenn das Kind ohne Lebenszeichen geboren wurde. Auch wenn das Kind unter 500 Gramm wog, auch wenn die Mutter die 24. Schwangerschaftswoche erreicht hat.