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Bescheinigung über eine Fehlgeburt ausstellen lassen

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Sie können eine Fehlgeburt beim Standesamt anzeigen. Auf Wunsch stellt Ihnen das Standesamt eine Bescheinigung über die Fehlgeburt aus.
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Beschreibung der Leistung

Sie können beim Standesamt eine Bescheinigung über die Fehlgeburt erhalten.

Es handelt sich um eine Fehlgeburt, wenn das Kind ohne Lebenszeichen geboren wurde, unter 500 Gramm wog und die 24. Schwangerschaftswoche nicht erreicht hat.

Die Bescheinigung benötigen Sie möglicherweise, um sie bei Ihrer Arbeitsstelle vorzulegen. Wenn Sie eine Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche erlitten haben, haben Sie einen besonderen Kündigungsschutz.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie hatten eine Fehlgeburt.
  • Sie können die Bescheinigung nur beantragen, wenn Ihnen die Personensorge bei der Lebendgeburt des Kindes zugestanden hätte.

      Dies trifft zu, wenn Sie als Eltern zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet, oder
      Sie bereits vor der Geburt  eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben.
      Ansonsten darf nur die Mutter die Bescheinigung beantragen.

Benötigte Unterlagen

  • wenn vorhanden, eine von einer Ärztin, einem Arzt, einer Hebamme oder einem Geburtshelfer ausgestellte Bescheinigung über die Fehlgeburt
  • Mutterpass
  • Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
  • Geburtsurkunden der Eltern
  • wenn vorhanden, Eheurkunde der Eltern
  • wenn gewünscht, Angaben zum vorgesehenen Familien- und Vornamen des Kindes
  • gegebenenfalls Bescheinigung über die Bestattung der Fehlgeburt

Zu Beachten

Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben, sind nicht ungeschützt, sondern haben nach den allgemeinen Regelungen einen Anspruch auf eine ärztliche Betreuung und Behandlung.
Es kann auch eine Bescheinigung für eine bereits vor längerer Zeit erlittene Fehlgeburt ausgestellt werden.
Ist eine Fehlgeburt oder ein Schwangerschaftsabbruch mit seelischen und körperlichen Belastungen verbunden, die eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben, ist dies ärztlich zu bescheinigen. Statt der Regelungen über die mutterschutzrechtliche Entgeltfortzahlung gelten die Regelungen über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall beziehungsweise zum Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie können die Bescheinigung beim Standesamt per Email oder Brief beantragen.
  • Sofern Sie persönlich die Bescheinigung beantragen möchten, vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin im Standesamt.
  • Sie bringen die erforderlichen Unterlagen zum Termin mit.
  • Auf Grundlage der Angaben nimmt das Standesamt den Antrag entgegen und stellt Ihnen die Bescheinigung aus.

Dauer

 Die Bearbeitung dauert in der Regel eine Woche.

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

§31 Absatz 2 Satz 4 Personenstandsverordnung (PStV)

https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__31.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 10.09.2024