Voraussetzungen
- Sie hatten eine Fehlgeburt.
- Sie können die Bescheinigung nur beantragen, wenn Ihnen die Personensorge bei der Lebendgeburt des Kindes zugestanden hätte.
Dies trifft zu, wenn Sie als Eltern zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet, oder
Sie bereits vor der Geburt eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben.
Ansonsten darf nur die Mutter die Bescheinigung beantragen.
Benötigte Unterlagen
- wenn vorhanden, eine von einer Ärztin, einem Arzt, einer Hebamme oder einem Geburtshelfer ausgestellte Bescheinigung über die Fehlgeburt
- Mutterpass
- Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- Geburtsurkunden der Eltern
- wenn vorhanden, Eheurkunde der Eltern
- wenn gewünscht, Angaben zum vorgesehenen Familien- und Vornamen des Kindes
- gegebenenfalls Bescheinigung über die Bestattung der Fehlgeburt
Zu Beachten
Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben, sind nicht ungeschützt, sondern haben nach den allgemeinen Regelungen einen Anspruch auf eine ärztliche Betreuung und Behandlung.
Es kann auch eine Bescheinigung für eine bereits vor längerer Zeit erlittene Fehlgeburt ausgestellt werden.
Ist eine Fehlgeburt oder ein Schwangerschaftsabbruch mit seelischen und körperlichen Belastungen verbunden, die eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben, ist dies ärztlich zu bescheinigen. Statt der Regelungen über die mutterschutzrechtliche Entgeltfortzahlung gelten die Regelungen über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall beziehungsweise zum Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung.
Fristen
Keine