Blindenhilfe beantragen

Sie sind blind oder aufgrund einer sehr starken Sehbeeinträchtigung blinden Menschen gleichgestellt? Wie Sie Blindenhilfe zur finanziellen Unterstützung beantragen können, erfahren Sie hier.

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Beschreibung der Leistung

Die Blindenhilfe unterstützt Sie unter bestimmten Voraussetzungen finanziell, wenn Sie blind oder einer blinden Person gleichgestellt sind und Ihr Einkommen nicht ausreichend ist.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie wohnen in Deutschland oder haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland beziehungsweise in Hamburg.
  • In Ihrem Schwerbehindertenausweis ist das Merkzeichen BL eingetragen.
    • Sie sind blind oder blinden Personen per Gesetz gleichgestellt.
  • Blindenhilfe ist einkommens- und vermögensabhängig.
    • Es gelten die allgemeinen Regeln der Sozialhilfe beziehungsweise der Grundsicherung.
    • Blindenhilfe wird auch neben existenzsichernden Leistungen gezahlt (Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung)
  • Minderjährige mit Anspruch auf Blindengeld erhalten keine Blindenhilfe, weil diese niedriger ist als das Blindengeld.

Benötigte Unterlagen

Reichen Sie die folgenden Nachweise in Kopie ein:

  • Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel
  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen BL
  • dazugehöriger Bescheid des Versorgungsamtes und bereits vorhandenes ärztliches Attest, in dem die Behinderung diagnostiziert und die Notwendigkeit der beantragten Leistungen begründet werden
  • Vermögenserklärung
  • Kontoauszüge aller geführten Konten der letzten 6 Monate mit abschließendem Kontostand
  • bei Haus- und Grundeigentum: Kopie des Einheitswertbescheides und der Brandversicherungsurkunde
  • gegebenenfalls Bescheid der Pflegeversicherung
  • gegebenenfalls Bescheid über Arbeitslosengeld oder Bürgergeld, Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG), Versorgungsbezüge nach dem Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (BVG) und weitere
  • gegebenenfalls. Rentenbescheid
  • gegebenenfalls Beitragsbescheid der Krankenkasse
  • Mietvertrag und gegebenenfalls letztes Mieterhöhungsschreiben (Kopie)
  • Wenn Sie betreut werden:
    • Betreuerausweis
    • gegebenenfalls Vollmacht

Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen von Ihnen an.

Zu Beachten

  • Gleichartige Leistungen und Leistungen der häuslichen Pflege werden auf die Blindenhilfe angerechnet.
  • Freibeträge beispielsweise für Altersvorsorge oder notwendige Anschaffungen sind möglich.
  • Wenn Ihr Einkommen oder Ihr Vermögen zu hoch sind, erhalten Sie keine oder nur teilweise Blindenhilfe.

Fristen


  • Sie müssen keine Fristen beachten.

  • Sie erhalten Blindenhilfe frühestens ab dem Antragsdatum, an dem Sie Blindenhilfe beantragt haben.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Blindenhilfe mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen und entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Dauer



Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab. 

Gebühren

keine

Rechtsbehelf



Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 72 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__72.html



 

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

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Suchwörter: THS-GS

Letzte Aktualisierung: 13.12.2025