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Sozialhilfe Darlehen innerhalb der Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen

Sie befinden sich in einer akuten finanziellen Notlage? Wie Sie im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt ein Darlehen beantragen, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten und in einer akuten finanziellen Notlage sind, können Sie in bestimmten Fällen ein Darlehen beantragen.



Ein Darlehen können Sie beantragen, beispielsweise wenn Strom, Gas oder Wasser wegen unbezahlter Rechnungen abgeschaltet werden, Sie sich oder Ihre Familie nicht mit Lebensmitteln versorgen können oder wichtige Dinge für den Haushalt fehlen.



Wenn Sie zum ersten Mal Rente bekommen und das Geld erst am Monatsende ausgezahlt wird, können Sie ein Überbrückungsdarlehen erhalten.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie leben und wohnen in Deutschland.
  • Sie sind hilfebedürftig und
    • befristet voll erwerbsgemindert oder
    • beziehen eine Altersrente, haben die Altersgrenze für die Regelaltersrente aber noch nicht erreicht.

Hilfebedürftig sind Sie, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln und Kräften vollständig decken können.


  • Sie erhalten keine:
    • Grundsicherung für Arbeitsuchende,
    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder
    • Grundleistungen für Asylsuchende.

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Meldebestätigung
  • Nachweise einer befristeten vollen Erwerbsminderung in Form von Rentenbescheid oder ärztlichen Attesten
  • Einkommensnachweise, beispielsweise zur Rente, Krankengeld, Kindergeld, Unterhaltszahlungen oder Unterhaltsvorschuss
  • Vermögensnachweise, beispielsweise Sparguthaben
  • Nachweise über Ausgaben und Mietkosten, vorallem zu Vorauszahlungen und Abrechnungen für Nebenkosten und Heizkosten

Zu Beachten

In einer besonderen Notlage können Sie ein Darlehen erhalten, wenn Sie keine laufenden Leistungen nach dem SGB XII beziehen.



Wenn Sie Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) haben, wenden Sie sich an die jobcenter.

Fristen



keine

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen ein Darlehen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen.
  • Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen und entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Dauer



Wenn alle erforderlichen Unterlagen und Angaben vollständig vorliegen, erhalten Sie den Bescheid unverzüglich.

Gebühren



keine

Rechtsbehelf



Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 37 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__37.html



§ 37a Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__37a.html



§ 38 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__38.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

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Suchwörter: Darlehensgewährung THS-GS

Letzte Aktualisierung: 07.11.2025