Beschreibung der Leistung
Zur Übernahme von Schulden zur Sicherung der Unterkunft oder einer vergleichbaren Notlage (z.B. Energiekostenrückstände) kann im Einzelfall ein Darlehen gewährt werden. Grundsätzlich ist eine Darlehensgewährung auch möglich, wenn die Versorgung mit Lebensmitteln nicht sichergestellt werden kann bzw. die notwendigen Gegenstände zur Aufrechterhaltung des Haushaltes nicht beschafft werden können.