Behörde für Schule und Berufsbildung

Gebührenbescheid zur Ganztagsbetreuung erhalten

Wenn Sie Ihr Kind zur Ganztagsbetreuung angemeldet haben, erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Beschreibung der Leistung

Die Ganztagsbetreuung für Kinder an den staatlichen allgemeinbildenden Schulen Hamburgs ist an Unterrichtstagen von 13 bis 16 Uhr kostenfrei.

Darüber hinaus können Sie als sorgeberechtigte Person Ihr Kind auch zu weiteren Betreuungsangeboten wie zur Früh- oder Spätbetreuung sowie einer Betreuung während der Ferienzeiten anmelden. Diese Betreuungsangebote sind kostenpflichtig. Die Betreuung von Vorschulkindern während der Kernzeit ist auch kostenpflichtig.

Sie erhalten einen Gebührenbescheid, wenn Sie Ihr Kind für ein kostenpflichtiges Betreuungsangebot angemeldet haben.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind sorgeberechtigt für das entsprechende Kind.
  • Sie haben Ihr Kind für ein kostenpflichtige Betreuungsangebot an einer Hamburger Schule angemeldet.
  • Sie übernehmen die anfallenden Kosten der Betreuung.

Benötigte Unterlagen

keine

Zu Beachten

Wenden Sie sich in den folgenden Fällen an das Schulbüro:


(Kontaktdaten siehe Link Schulenauskunftsservice der BSB/Excel Datei).



Generell sind Schulen während der Unterrichtstage erreichbar. Viele Schulen sind in den Ferien nicht oder nur bedingt erreichbar.

  • Buchungsbestätigung verloren
  • Kündigung oder Änderung der Betreuungsleistungen
  • Kinder wurden im Gebührenbescheid nicht berücksichtigt
  • Änderungen von persönlichen oder sonstigen Daten der Kinder
  • Fragen zur Zusammensetzung der Gebühr
    (auf der Buchungsbestätigung/Elternbeleg angegeben)
  • Probleme mit dem Träger des Betreuungsangebots
  • Veränderung des Zahlungspflichtigen
  • SEPA Mandat anfordern

Wenden Sie sich in den folgenden Fällen an die Schulbehörde (BSB):

  • Gebührenbescheid ist falsch
  • keinen Gebührenbescheid erhalten
  • Kopie des Gebührenbescheids anfordern
  • Fachfragen zur ganztägigen Betreuung, wenn diese über den Gebührenbescheid hinausgehen
  • Fragen zum Erlass, Härtefallregelungen und ähnlichen Vorgängen
  • Fragen zum Kontostand in SAP
  • Guthaben erstatten
  • SEPA Mandat anfordern

Sie können Änderungen bezüglich der bereits gebuchten Leistungen beantragen. Wenn ein Träger der Jugendhilfe die Betreuung durchführt, benötigen Sie dessen Zustimmung.

Fristen


  • Entnehmen Sie die Zahlungsfrist Ihrem Gebührenbescheid.

  • Umbuchungen werden grundsätzlich erst zum übernächsten Quartal wirksam.

  • Darüber hinaus können Sie jederzeit geltend machen, wenn sich Ihr Einkommen verändert hat oder die Familien- und Betreuungssituation zu einer anderen Gebührenfeststellung führen würde. Diese Veränderungen werden fallbezogen wirksam.

  • Zu viel gezahlte Beträge werden nach erfolgter Änderungsbuchung oder Kündigung verrechnet oder, wenn ein Guthaben verbleibt, zurückgezahlt.

Verfahrensablauf

  • Sie melden Ihr Kind für ein kostenpflichtiges Betreuungsangebot an der Schule an.
  • Das Schulbüro stellt über die gebuchten Betreuungsangebote eine Buchungsbestätigung aus.
  • Sie erhalten einen Gebührenbescheid von der zuständigen Stelle.
  • Informieren Sie sich an der Schule Ihres Kindes, ob Sie für die Inanspruchnahme der Betreuungsleistungen zusätzlich einen Vertrag mit dem Jugendhilfeträger abschließen müssen.

Dauer

keine

Gebühren

Die Höhe der Gebühren wird nach der Gebührenordnung für das Schulwesen berechnet (siehe Links).

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

Gebührenordnung für das Schulwesen sowie für die Bereiche der Berufsbildung und der allgemeinen Fortbildung (SchlWGebO HA)

www.schulrechthamburg.de/jportal/portal/bs/18/page/sammlung.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-SchulWGebOHA1993V2P1&documentnumber=3&numberofresults=14&showdoccase=1&doc.part=S&paramfromHL=true

Adresse und Kontakt

Behörde für Schule und Berufsbildung

Rechtsabteilung (V 3)

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo + Di 10-12 Uhr und 13-14.30 Uhr
Do 10-12 Uhr

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Letzte Aktualisierung: 07.10.2026