Hamburg.deHamburg ServiceGanztagsschulen - Gebührenbescheide zum...Behörde für Schule und Berufsbildung

Behörde für Schule und Berufsbildung

Ganztagsschulen - Gebührenbescheide zum Betreuungsentgelt

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Beschreibung der Leistung

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Informationen

Voraussetzungen

  • Ein Kind im schulpflichtigen Alter, welches kostenpflichtige Betreuungsangebote nutzt.

Benötigte Unterlagen

  • Gebührenbescheid

Zu Beachten

Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte auch den Links!

BITTE BEACHTEN:

Bitte wenden Sie sich in den folgenden Fällen an das Schulbüro:
(Kontaktdaten siehe Link Schulenauskunftsservice der BSB/Excel Datei)
Generell sind Schulen während der Unterrichtstage erreichbar. Viele Schulen sind in den Ferien nicht oder nur bedingt erreichbar.

  • Buchungsbestätigung verloren
  • Kündigung oder Änderung der Betreuungsleistungen
  • Kinder wurden im Gebührenbescheid nicht berücksichtigt
  • Änderungen von persönlichen oder sonstigen Daten der Kinder
  • Fragen zur Zusammensetzung der Gebühr
    (auf der Buchungsbestätigung/Elternbeleg angegeben)
  • Probleme mit dem Träger des Betreuungsangebots
  • Veränderung des Zahlungspflichtigen
  • SEPA Mandat anfordern

Bitte wenden Sie sich in den folgenden Fällen an die Schulbehörde (BSB):

  • Gebührenbescheid ist falsch
  • keinen Gebührenbescheid erhalten
  • Kopie des Gebührenbescheids anfordern
  • Fachfragen zur ganztägigen Betreuung, wenn diese über den Gebührenbescheid hinausgehen
  • Fragen zum Erlass, Härtefallregelungen und ähnlichen Vorgängen
  • Fragen zum Kontostand in SAP
  • Guthaben erstatten
  • SEPA Mandat anfordern

Fristen

Bei Änderung von Betreuungsleistungen bei einem Jugendhilfeträger in der Regel ein Vorlauf von 3 bis 6 Monaten, Änderungen zum 1. Januar sind bspw. bis zum 30. September des Vorjahres zu beantragen. Zahlungsfrist laut Gebührenbescheid.

Gebühren

Nach der Gebührenordnung für das Schulwesen (siehe Link Schulrecht Hamburg)

Adresse und Kontakt

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Letzte Aktualisierung: 08.09.2024