Beschreibung der Leistung
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Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte auch den Links!
BITTE BEACHTEN:
Bitte wenden Sie sich in den folgenden Fällen an das Schulbüro:
(Kontaktdaten siehe Link Schulenauskunftsservice der BSB/Excel Datei)
Generell sind Schulen während der Unterrichtstage erreichbar. Viele Schulen sind in den Ferien nicht oder nur bedingt erreichbar.
Bitte wenden Sie sich in den folgenden Fällen an die Schulbehörde (BSB):
Bei Änderung von Betreuungsleistungen bei einem Jugendhilfeträger in der Regel ein Vorlauf von 3 bis 6 Monaten, Änderungen zum 1. Januar sind bspw. bis zum 30. September des Vorjahres zu beantragen. Zahlungsfrist laut Gebührenbescheid.
Nach der Gebührenordnung für das Schulwesen (siehe Link Schulrecht Hamburg)
Suchwörter: Gebührenbescheide GBS/GTS Entgelt für ganztägige Betreuung Keiner zahlt mehr Betreuungsentgelt - GBSGTS Rechnungssachbearbeitung für Ganztagsbetreuung an Schulen GBS/GTS GBS/GTS Clearingstelle
Letzte Aktualisierung: 08.09.2024