Voraussetzungen
- Sie sind sorgeberechtigt für das entsprechende Kind.
- Sie haben Ihr Kind für ein kostenpflichtige Betreuungsangebot an einer Hamburger Schule angemeldet.
- Sie übernehmen die anfallenden Kosten der Betreuung.
Benötigte Unterlagen
Zu Beachten
Wenden Sie sich in den folgenden Fällen an das Schulbüro:
(Kontaktdaten siehe Link Schulenauskunftsservice der BSB/Excel Datei).
Generell sind Schulen während der Unterrichtstage erreichbar. Viele Schulen sind in den Ferien nicht oder nur bedingt erreichbar.
- Buchungsbestätigung verloren
- Kündigung oder Änderung der Betreuungsleistungen
- Kinder wurden im Gebührenbescheid nicht berücksichtigt
- Änderungen von persönlichen oder sonstigen Daten der Kinder
- Fragen zur Zusammensetzung der Gebühr
(auf der Buchungsbestätigung/Elternbeleg angegeben)
- Probleme mit dem Träger des Betreuungsangebots
- Veränderung des Zahlungspflichtigen
- SEPA Mandat anfordern
Wenden Sie sich in den folgenden Fällen an die Schulbehörde (BSB):
- Gebührenbescheid ist falsch
- keinen Gebührenbescheid erhalten
- Kopie des Gebührenbescheids anfordern
- Fachfragen zur ganztägigen Betreuung, wenn diese über den Gebührenbescheid hinausgehen
- Fragen zum Erlass, Härtefallregelungen und ähnlichen Vorgängen
- Fragen zum Kontostand in SAP
- Guthaben erstatten
- SEPA Mandat anfordern
Sie können Änderungen bezüglich der bereits gebuchten Leistungen beantragen. Wenn ein Träger der Jugendhilfe die Betreuung durchführt, benötigen Sie dessen Zustimmung.
Fristen
- Entnehmen Sie die Zahlungsfrist Ihrem Gebührenbescheid.
- Umbuchungen werden grundsätzlich erst zum übernächsten Quartal wirksam.
- Darüber hinaus können Sie jederzeit geltend machen, wenn sich Ihr Einkommen verändert hat oder die Familien- und Betreuungssituation zu einer anderen Gebührenfeststellung führen würde. Diese Veränderungen werden fallbezogen wirksam.
- Zu viel gezahlte Beträge werden nach erfolgter Änderungsbuchung oder Kündigung verrechnet oder, wenn ein Guthaben verbleibt, zurückgezahlt.