Beschreibung der Leistung
Modernisierungen, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und der Verkauf ganzer Häuser können dazu führen, dass alteingesessene Bewohnerinnen und Bewohner verdrängt werden oder sich die steigenden Mieten nicht mehr leisten können. Soziale Erhaltungsverordnungen sollen dem entgegenwirken, indem sie soziale Erhaltungsgebiete definieren, in denen große Umbauten begrenzt und spekulative Verkäufe erschwert werden.
Wenn Ihnen ein Immobilie gehört, die in einem sozialen Erhaltungsgebiet liegt, benötigen Sie für bestimmte Vorhaben eine Genehmigung. Während einige Bauvorhaben generell genehmigungspflichtig sind, können in sozialen Erhaltungsgebieten gegebenenfalls strengere Anforderungen gelten.
Für folgende Vorhaben innerhalb eines sozialen Erhaltungsgebietes müssen Sie eine Genehmigung beantragen:
- Abriss von Gebäuden oder Gebäudeteilen,
- Bau- beziehungsweise Modernisierungsmaßnahmen, die den Wohnwert steigern und Mieterhöhungen nach sich ziehen könnten (zum Beispiel Einbau von Balkonen oder Fahrstühlen, umfangreiche Grundrissänderungen, Erweiterung durch Dachgeschossausbauten).
- Änderungen der Nutzungsart (zum Beispiel Umwandlung von Mietwohnungen in Büroräume oder Eigentumswohnungen)
Wenn Sie ein Gebäude in einem Sozialen Erhaltungsgebiet verkaufen, kann das Vorkaufsrecht genutzt werden, um die soziale Struktur zu schützen. Es wird geprüft, ob der neue Eigentümer spekulative Absichten wie Umwandlungen oder Mieterhöhungen hat. Bei Bedenken kann die zuständige Stelle das Gebäude selbst kaufen, um die Erhaltung zu sichern.