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Soziale Erhaltungsgebiete Genehmigungserfordernisse Allgemeine Informationen

Wenn Ihre Immobilie in einem sozialen Erhaltungsgebiet liegt, müssen Sie für bestimmte Bau- oder Modernisierungsarbeiten eine Genehmigung beantragen. Hier finden Sie Informationen zu Ablauf, Kosten, Dauer und benötigten Unterlagen.

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Beschreibung der Leistung

Modernisierungen, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und der Verkauf ganzer Häuser können dazu führen, dass alteingesessene Bewohnerinnen und Bewohner verdrängt werden oder sich die steigenden Mieten nicht mehr leisten können. Soziale Erhaltungsverordnungen sollen dem entgegenwirken, indem sie soziale Erhaltungsgebiete definieren, in denen große Umbauten begrenzt und spekulative Verkäufe erschwert werden.

Wenn Ihnen ein Immobilie gehört, die in einem sozialen Erhaltungsgebiet liegt, benötigen Sie für bestimmte Vorhaben eine Genehmigung. Während einige Bauvorhaben generell genehmigungspflichtig sind, können in sozialen Erhaltungsgebieten gegebenenfalls strengere Anforderungen gelten.

Für folgende Vorhaben innerhalb eines sozialen Erhaltungsgebietes müssen Sie eine Genehmigung beantragen:

  • Abriss von Gebäuden oder Gebäudeteilen,
  • Bau- beziehungsweise Modernisierungsmaßnahmen, die den Wohnwert steigern und Mieterhöhungen nach sich ziehen könnten (zum Beispiel Einbau von Balkonen oder Fahrstühlen, umfangreiche Grundrissänderungen, Erweiterung durch Dachgeschossausbauten).
  • Änderungen der Nutzungsart (zum Beispiel Umwandlung von Mietwohnungen in Büroräume oder Eigentumswohnungen)

Wenn Sie ein Gebäude in einem Sozialen Erhaltungsgebiet verkaufen, kann das Vorkaufsrecht genutzt werden, um die soziale Struktur zu schützen. Es wird geprüft, ob der neue Eigentümer spekulative Absichten wie Umwandlungen oder Mieterhöhungen hat. Bei Bedenken kann die zuständige Stelle das Gebäude selbst kaufen, um die Erhaltung zu sichern.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Ihr Modernisierungsvorhaben dient dazu, in einer gebietstypischen Wohnung eine zeitgemäße Ausstattung herzustellen.
  • Durch Ihr Vorhaben entsteht keine Gefahr einer Veränderung der Bewohnerstruktur.
  • Sie handeln nicht in spekulativer Absicht mit den entsprechenden Nachteilen für Ihre Mieterinnen und Mieter.

Je nach Art Ihres Anliegens und Gegebenheiten des Einzelfalls können weitere oder andere Voraussetzungen gelten.

Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist abhängig von der Art Ihres Anliegens. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle, um die genauen Anforderungen in Ihrem Einzelfall zu erfahren.

Zu Beachten

Die Soziale Erhaltungsverordnung hat keinen Einfluss auf allgemeine Mieterhöhungen, die nicht mit Baumaßnahmen zusammenhängen.

Fristen

Welche Fristen gelten, ist abhängig von der Art Ihres Anliegens. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle, um die genauen Anforderungen in Ihrem Einzelfall zu erfahren.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und insbesondere, ob die von Ihnen beabsichtigten Maßnahmen nachteilige Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Bevölkerung befürchten lassen.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag und teilt Ihnen die Entscheidung mit einem schriftlichen Bescheid mit.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art Ihres Anliegens. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle, um die genauen Anforderungen in Ihrem Einzelfall zu erfahren.

Gebühren

Welche Kosten anfallen, ist abhängig von der Art Ihres Anliegens. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle, um die genauen Kosten in Ihrem Einzelfall zu erfahren.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage

Rechtsgrundlage

Baugesetzbuch (BauGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/BJNR003410960.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
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Suchwörter: Soziale Erhaltungsverordnung und Umwandlungsverordnung

Letzte Aktualisierung: 17.05.2025