Verfahrensablauf
- Sie melden sich telefonisch bei der zuständigen Stelle und erkundigen sich nach dem Verbleib Ihres Fahrzeuges, wann und wo Sie es abholen können, sowie über die Höhe der Kosten, die Sie beim Auslösen Ihres Fahrzeuges zahlen müssen.
- Sie holen Ihr Fahrzeug ab und zahlen die Kosten.
Dauer
Die Bearbeitungsdauer fällt je Fall unterschiedlich aus.
Gebühren
Es fällt eine Amtshandlungsgebühr in Höhe von 75,00 Euro an. Zusätzlich fällt eine Verwahrgebühr an, welche sich nach der Art Ihres Fahrzeuges und der Dauer der Verwahrung richtet.
Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4t oder ein einachsiger Anhänger (normaler PKW)
- Für die ersten 24 Stunden: 135,00 Euro
- Je weitere angefangene 24 Stunden: 15,00 Euro
Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 4t bis 7,5t
- Für die ersten 24 Stunden: 202,00 Euro
- Je weitere angefangene 24 Stunden: 30,00 Euro
Fahrrad, Mofa, Moped oder Kleinkraftrad mit Versicherungskennzeichen
- Für die ersten 24 Stunden: 27,00 Euro
- Je weitere angefangene 24 Stunden: 4,00 Euro
Kraftrad
- Für die ersten 24 Stunden: 68,00 Euro
- Je weitere angefangene 24 Stunden: 10,00 Euro