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Polizei Hamburg

Abgeschlepptes Fahrzeug abholen

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Wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde, können Sie es wieder abholen.
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Beschreibung der Leistung

Steht Ihr Fahrzeug nicht mehr dort, wo Sie es abgestellt hatten, könnte es wegen Falschparkens abgeschleppt worden sein. In Hamburg gibt es für falsch geparkte und daraufhin abgeschleppte Fahrzeuge eine Zentrale Verwahrstelle. In Einzelfällen werden Fahrzeuge aber auch an geeignete andere Orte in unmittelbarer Nähe umgesetzt. Das Polizeikommissariat, welches an dem Ort zuständig ist, an dem Sie Ihr Auto falsch geparkt hatten, kann Auskunft darüber geben, wohin Ihr Fahrzeug gebracht wurde.

 

Informationen

Voraussetzungen

Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis, Reisepass oder anderes Personalpapier mit aktueller Meldeadresse oder in Verbindung mit einer amtlichen Meldebescheinigung
  • Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein
  • Bargeld oder EC-Karte

Zu Beachten

Bei Fragen können Sie sich an das für den Abstellort Ihres Fahrzeuges zuständige Polizeikommissariat wenden. Für die Ermittlung des zuständigen Polizeikommissariats benutzen Sie die Suchfunktion des Behördenfinders.

Die Fahrzeugverwahrstelle ist täglich (auch an Feiertagen) von 0-24 Uhr geöffnet.

Für Fahrzeuge, die von der Polizei sichergestellt wurden, zum Beispiel weil sie im Rahmen von Ermittlungen oder Gerichtsverfahren relevant sind, wenden Sie sich in Hamburg an die Verwahrstelle in der Halskestraße 24-26. Diese erreichen Sie vor Ort oder unter der Rufnummer 428 6 694-11 oder 428 6 694-12.
Öffnungs- und Sprechzeiten:
Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 15:00 Uhr
Donnerstag nur nach vorheriger Vereinbarung 
Freitag 09:00 -13:00 Uhr 

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie melden sich telefonisch bei der zuständigen Stelle und erkundigen sich nach dem Verbleib Ihres Fahrzeuges, wann und wo Sie es abholen können, sowie über die Höhe der Kosten, die Sie beim Auslösen Ihres Fahrzeuges zahlen müssen.
  • Sie holen Ihr Fahrzeug ab und zahlen die Kosten.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer fällt je Fall unterschiedlich aus.

Gebühren

Es fällt eine Amtshandlungsgebühr in Höhe von 75,00 Euro an. Zusätzlich fällt eine Verwahrgebühr an, welche sich nach der Art Ihres Fahrzeuges und der Dauer der Verwahrung richtet.



Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4t oder ein einachsiger Anhänger (normaler PKW)


  • Für die ersten 24 Stunden: 135,00 Euro

  • Je weitere angefangene 24 Stunden: 15,00 Euro


Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 4t bis 7,5t


  • Für die ersten 24 Stunden: 202,00 Euro

  • Je weitere angefangene 24 Stunden: 30,00 Euro


Fahrrad, Mofa, Moped oder Kleinkraftrad mit Versicherungskennzeichen


  • Für die ersten 24 Stunden: 27,00 Euro

  • Je weitere angefangene 24 Stunden: 4,00 Euro


Kraftrad


  • Für die ersten 24 Stunden: 68,00 Euro

  • Je weitere angefangene 24 Stunden: 10,00 Euro

Rechtsbehelf

Widerspruch gegen den Kostenbescheid

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Rechtsgrundlage

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)

www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/BJNR004810968.html

Strafprozessordnung (StPO)

www.gesetze-im-internet.de/stpo/BJNR006290950.html

Hamburgisches Wegegesetz (HWG)

www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WegeGHAV2P4

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Letzte Aktualisierung: 13.12.2024