Voraussetzungen
Für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr ist nach den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen ein sog. sicherer Übermittlungsweg (d.h. De-Mail in der Form absenderbestätigt oder sog. besonderes elektronisches Postfach) oder ein Zugang über EGVP (elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) und für die Erfüllung etwaiger Schriftformerfordernisse ggf. eine Signaturkarte (qualifizierte elektronische Signatur) benötigt. Besondere elektronische Postfächer stehen nur für Anwälte (beA), Notare (beN) und Behörden (beBpo) zur Verfügung.
Benötigte Unterlagen
siehe Link
Zu Beachten
Bei der Einreichung von elektronischen Schriftsätzen sind (je nach Gericht/Behörde/Verfahrensgebiet) individuelle Einreichungsvoraussetzungen zu beachten:
Für Verfahren nach ZPO, tlw. FamFG, ArbGG, SGG, VwGO, FGO, StPO und OWiG sind die Vorgaben einer Bundesrechtsverordnung (Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung -- ERVV) sowie die Bekanntmachung technischer Anforderungen zu beachten.
Für Einreichungen beim Hamburger Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister sind die Vorgaben einer Landesrechtsverordnung (Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Hamburg und die Bekanntmachung weiterer technischer Einzelheiten zu beachten.