Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation; Referat Pflanzenschutzamt, Wald und Jagd

Betrieb nach Pflanzenbeschauverordnung und Pflanzenschutzgesetz registrieren

Für bestimmte Tätigkeiten im Umgang mit Pflanzen ist eine Registrierung Ihres Betriebes erforderlich. Weitere Informationen finden Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Bevor Sie pflanzliche Güter einführen, an einen Kontrollort bringen, Verpackungsholz kennzeichnen oder pflanzliche Waren weitertransportieren, müssen Sie Ihren Betrieb registrieren lassen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Keine

Benötigte Unterlagen

Ausgefülltes Antragsformular

Zu Beachten

Wenn Ihr Betrieb bereits registriert ist, müssen Sie Änderungen an den Kontaktdaten der zuständigen Stelle innerhalb von 30 Tagen mitteilen.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen eine Genehmigung oder eine Registriernummer bei der zuständigen Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.
  • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
  • Sie begleichen die Gebühren.

Dauer

Soweit alle Unterlagen vorliegen, erhalten sie Ihren Bescheid in der Regel innerhalb weniger Tage.

Gebühren

Die Kosten richten sich nach dem Einzelfall.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Rechtsgrundlage

§ 12 Absatz 6 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)

https://www.gesetze-im-internet.de/pflschg_2012/__12.html

§ 22 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)

https://www.gesetze-im-internet.de/pflschg_2012/__22.html

Art. 72 ff.; 89; 98 Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32016R2031

§ 3 Anbaumaterialverordnung (AGOZV)

https://www.gesetze-im-internet.de/agozv_2018/__3.html

Gebührenordnung für das Pflanzenschutzamt Hamburg (GebOPflSchA)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-PflSchAGebOHApP5

Adresse und Kontakt

Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation; Referat Pflanzenschutzamt, Wald und Jagd

Zum Befahren des Behördengeländes sowie zum Parken auf dem Gelände der BWAI/ BVM ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Parkplatzmanagement: parkplatz@bwai.hamburg.de

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Suchwörter: Pflanzenschutzgesetz Pflanzenpass Pflanzenbeschauverordnung Anbaumaterialverordnung Holzpackmittel Lückenindikation

Letzte Aktualisierung: 08.10.2026