Voraussetzungen
- Sie beabsichtigen, ein land- oder forstwirtschaftliches Grundstück ganz oder in Teilen zu verkaufen.
- Die Grundstücksfläche beträgt mehr als 1 Hektar.
Benötigte Unterlagen
- Anschreiben des Notariats
- Kopie des Kaufvertrags-Entwurfes
Je nach Lage des Einzelfalls können zusätzliche Unterlagen und Belege von Ihnen gefordert werden. Insbesondere können zusätzliche Unterlagen notwendig sein, um eine Anerkennung des Käufers oder der Käuferin als landwirtschaftlicher Betrieb oder eine Gleichstellung zu einem landwirtschaftlichen Betrieb zu erreichen. Auch ein Nachweis, dass ein Hof nicht der Höfeordnung unterliegt ist oft erforderlich, da für Verfahren nach Höfeordnung ein Landwirtschaftsgericht zuständig ist.
Zu Beachten
Wenn Sie für den Verkauf Ihres Grundstückes keine Genehmigung benötigen, können Sie eine Bestätigung (Negativzeugnis) hierüber anfordern.
Eine landwirtschaftliche Fläche im Sinne des Gesetzes liegt unabhängig von ihrer tatsächlichen Nutzung auch dann vor, wenn die Fläche mit Geräten, die üblicherweise auf einen landwirtschaftlichen Betrieb vorhanden sind, wieder in eine landwirtschaftliche Nutzung genommen werden kann. Wenn dies offensichtlich nicht möglich ist (zum Beispiel durch Bebauung), ist keine Prüfung nach Grundstücksverkehrsgesetz erforderlich.
Beim Verkauf eines land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücks können städtische Vorkaufsrechte bestehen. Nach der Genehmigung des Verkaufs müssen Sie diese zusätzlich prüfen lassen. In Hamburg erfolgt die Prüfung durch den
Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG), Flächen- und Portfoliomanagement (Referat 53)
Millerntorplatz 1, 20359 Hamburg.
Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage per E-Mail an vkr@lig.hamburg.de.
Fristen
Sie benötigen die Genehmigung oder das Negativzeugnis, um den Verkauf im Grundbuch eintragen zu können.
Die zuständige Stelle hat für die Rückmeldung auf Ihren Antrag maximal 3 Monate Zeit.