Hamburg.deHamburg ServiceGenehmigung für Verkauf von land- oder...Behörde für Umwelt, Klima, Energie und...

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Genehmigung für Verkauf von land- oder forstwirtschaftlichem Grundstück beantragen

Wenn Sie ein land- oder forstwirtschaftliches Grundstück verkaufen möchten, benötigen Sie dafür gegebenenfalls eine Genehmigung.

  •  

Beschreibung der Leistung

Das Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) regelt den Verkauf von land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken. So soll sichergestellt werden, dass derartige Flächen nicht aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen oder zukünftig nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden.

Wenn Sie ein land- oder forstwirtschaftliches Grundstück verkaufen möchten, benötigen Sie daher eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Die Zuständigkeiten sind im Gesetz näher geregelt. Diese Dienststelle ist für das Bundesland Hamburg zuständig.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie beabsichtigen, ein land- oder forstwirtschaftliches Grundstück ganz oder in Teilen zu verkaufen.
  • Die Grundstücksfläche beträgt mehr als 1 Hektar.

Benötigte Unterlagen

  • Anschreiben des Notariats
  • Kopie des Kaufvertrags-Entwurfes

Je nach Lage des Einzelfalls können zusätzliche Unterlagen und Belege von Ihnen gefordert werden. Insbesondere können zusätzliche Unterlagen notwendig sein, um eine Anerkennung des Käufers oder der Käuferin als landwirtschaftlicher Betrieb oder eine Gleichstellung zu einem landwirtschaftlichen Betrieb zu erreichen. Auch ein Nachweis, dass ein Hof nicht der Höfeordnung unterliegt ist oft erforderlich, da für Verfahren nach Höfeordnung ein Landwirtschaftsgericht zuständig ist.

Zu Beachten

Wenn Sie für den Verkauf Ihres Grundstückes keine Genehmigung benötigen, können Sie eine Bestätigung (Negativzeugnis) hierüber anfordern.

Eine landwirtschaftliche Fläche im Sinne des Gesetzes liegt unabhängig von ihrer tatsächlichen Nutzung auch dann vor, wenn die Fläche mit Geräten, die üblicherweise auf einen landwirtschaftlichen Betrieb vorhanden sind, wieder in eine landwirtschaftliche Nutzung genommen werden kann. Wenn dies offensichtlich nicht möglich ist (zum Beispiel durch Bebauung), ist keine Prüfung nach Grundstücksverkehrsgesetz erforderlich.

Beim Verkauf eines land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücks können städtische Vorkaufsrechte bestehen. Nach der Genehmigung des Verkaufs müssen Sie diese zusätzlich prüfen lassen. In Hamburg erfolgt die Prüfung durch den
Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG), Flächen- und Portfoliomanagement (Referat 53)
Millerntorplatz 1, 20359 Hamburg.
Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage per E-Mail an vkr@lig.hamburg.de.

Fristen

Sie benötigen die Genehmigung oder das Negativzeugnis, um den Verkauf im Grundbuch eintragen zu können.

Die zuständige Stelle hat für die Rückmeldung auf Ihren Antrag maximal 3 Monate Zeit.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren formlosen Antrag per Post oder Email bei der zuständigen Stelle ein und fügen die notwendigen Unterlagen insbesondere den Kaufvertrag bei.
    • Üblicherweise wird dies von Ihrem beurkundenden Notariat veranlasst.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Bei positivem Abschluss der Prüfung erhalten Sie die schriftliche Genehmigung.

Dauer

Im Regelfall trifft die zuständige Stelle die Entscheidung innerhalb eines Monats. In Ausnahmefällen kann die Bearbeitung auch länger dauern. Die zuständige Stelle informiert Sie dann mit einem schriftlichen Bescheid.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Antrag auf Entscheidung durch das zuständige Landwirtschaftsgericht stellen. In Hamburg können Sie den Antrag auch hilfsweise bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg einreichen.

Rechtsgrundlage

Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG)

https://www.gesetze-im-internet.de/grdstvg/BJNR010910961.html

Reichssiedelungsgesetz (RSiedlG)

https://www.gesetze-im-internet.de/rsiedlg/BJNR014290919.html

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Agrarwirtschaft

Wir haben eine begrenzte Anzahl von Kundenparkplätzen. Für eine Parkplatzreservierung melden Sie sich bitte bei unserem Empfang per E-Mail empfang@bsw.hamburg.de oder telefonisch + 49 40 428 40 - 50 50. Unsere Funktionszeiten sind: Mo. bis Do. von 08:00 bis 15:15 Uhr, Fr. von 08:00 bis 13:30 Uhr.

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Grundstücksverkehrsgesetz Vorkaufsrechtsverzichtserklärung Verkauf eines forstwirtschaftlichen Grundstücks Verkauf eines landwirtschaftlichen Grundstücks Grundstück - GrdstVG Forstwirtschaft - GrdstVG Landwirtschaft - GrdstVG Agrarwirtschaft - GrdstVG

Letzte Aktualisierung: 21.03.2025