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Frühe Hilfen für Eltern in Anspruch nehmen

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Wenn Sie, als (werdender) Elternteil, sich unsicher oder überlastet fühlen, können Sie sich beraten und unterstützen lassen.

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Beschreibung der Leistung

Die ersten Lebensjahre sind für die gesunde Entwicklung eines Kindes von besonderer Bedeutung. Gerade Schwangerschaft und Geburt sind für (werdende) Eltern und Familien oft mit großen Veränderungen und Unsicherheiten verbunden. Überlastung im Alltag, soziale Isolation, psychische Belastungen, Suchtprobleme, Erkrankungen, jugendliches Alter oder materielle Armut können zu einer Überforderung führen.

In dieser Zeit benötigen Sie als (werdende) Eltern gegebenenfalls Informationen oder gesundheitliche und psychosoziale Beratung und Unterstützung, die Sie in Ihrem Bemühen um ein gesundes und gutes Aufwachsen des Kindes stärkt und unterstützt.

Das Handlungsfeld der Frühen Hilfen bietet Ihnen als (werdende) Eltern oder Familien mit Säuglingen und Kleinkindern im Alter von 0-3 Jahren diese Unterstützung rund um die Geburt und die ersten Lebensjahre an.

Zentrale Angebote sind in Hamburg zum Beispiel 

  • die Babylotsen an den Geburtskliniken, 
  • wohnortnahe Familienteams und regionale Netzwerkstrukturen,   
  • Familienhebammen, 
  • Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger 
  • Sozialpädagoginnen und  Sozialpädagogen 

Wenn es erforderlich ist, begleiten sie Sie zum Beispiel zu Terminen bei Ärzten oder Behörden. Mit Ihrer Zustimmung vermitteln sie bei Bedarf an weitere unterstützende Stellen aus dem regionalen Netzwerk weiter.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie sind Elternteil oder familienangehörige Person eines Kindes unter 3 Jahren.

Benötigte Unterlagen

Falls Sie Unterlagen benötigen, werden Ihnen diese bei der Terminvereinbarung oder im ersten Beratungstermin genannt.

Zu Beachten

Die Frühe Hilfe kann auch schon während der Schwangerschaft in Anspruch genommen werden

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

Sie vereinbaren einen Termin für eine Erstberatung. In dem Termin bespricht die Beratungsperson alle möglichen weiteren Schritte mit Ihnen.

Dauer

Keine

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

§ 1 Absatz 4 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)

www.gesetze-im-internet.de/kkg/__1.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Suchwörter: Beratung Babylotsen Familienteams

Letzte Aktualisierung: 10.10.2024