Informationen
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Nutzung ist eine Registrierung bei Mein ELSTER mit der Steueridentifikationsnummer.
Bei Registrierungen seit dem 25. März 2020 wird die Teilnahme am Abruf von Bescheinigungen für den Anwender automatisch beantragt. Ein Abrufcode ist bei der Nutzung von Mein Elster seit November 2023 nicht mehr erforderlich. Für ältere Registrierungen kann der Anruf separat auch im Nachherein beantragt werden.
Soll die Nutzung durch einen steuerlichen Vertreter erfolgen, muss dieser bei Mein ELSTER registriert sein und es muss für diesen eine gesonderte Berechtigung erteilt werden. Ist der steuerliche Vertreter ein Steuerberater, ist die Berechtigung in der Regel in der erteilten Vollmacht enthalten.
Zu Beachten
Anfragen zu bestehenden Berechtigungen und Löschungsanträge von Vollmachten können per E-Mail (rechteverwaltungsstelle@finanzamt.hamburg.de)gestellt werden.
Hierbei bitte immer Steueridentifikationsnummer (IdNr.) und das Geburtsdatum angeben, bei Löschung zusätzlich die Referenznummer laut dem Informationsschreiben zum Datenabruf elektronischer Belege.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Keine
Formulare, Services & Links
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Zur Hamburg Service StartseiteSuchwörter: Rechteverwaltungsstelle Steuererklärung auf einen Klick ReVerSt Berechtigung für den elektronischen Datenabruf im Rahmen der Nutzung der VaSt Abrufcode für elektronischen Datenabruf Freischaltcode zur Nutzung der VaSt durch einen steuerlichen Vertreter Informationsschreiben zum Datenabruf elektronischer Belege laut Vollmacht
Letzte Aktualisierung: 08.09.2024