Reisepass abholen

Wenn Ihr neuer Reisepass fertiggestellt ist, können Sie ihn abholen.

Beschreibung der Leistung

Wenn Ihr neuer Reisepass fertig ist, können Sie ihn abholen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das eine andere Person für Sie erledigen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Ihr neuer Reisepass liegt zur Abholung bereit.
  • Wenn Sie eine andere Person mit der Abholung beauftragen, muss diese Person sich ausweisen können und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung von Ihnen vorlegen können. Eine Musterabholvollmacht finden Sie als Link unter den weiterführenden Informationen.

Benötigte Unterlagen

  • Soweit vorhanden: Ihr alter Reisepass
  • Abholschein (Erhalt bei Beantragung des Dokuments)
  • Bei Vertretung: Vollmacht zur Abholung

Zu Beachten

Keine

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Nachdem Sie einen neuen Reisepass beantragt haben, wird dieser von der Bundesdruckerei angefertigt.
  • Sie prüfen online, ob Ihr Reisepass abholbereit ist.
  • Wenn Ihr Reisepass abholbereit ist, vereinbaren Sie einen Termin zur Abholung bei der Stelle, bei der Sie ihn beantragt haben.
  • Sie erscheinen persönlich zu dem vereinbarten Termin. Alternativ können Sie eine andere Person bevollmächtigen.
  • Sie legen die notwendigen Unterlagen vor.
  • Sie geben Ihren alten Reisepass ab oder lassen ihn entwerten und behalten ihn als Andenken. Dies ist nicht notwendig, wenn Sie Ihren alten Reisepass wegen Verlust oder Diebstahl nicht mehr haben.
  • Ihr neuer Reisepass wird Ihnen ausgehändigt und Sie bestätigen den Erhalt mit Ihrer Unterschrift.

Dauer

Circa 5 Minuten

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

Passgesetz (PassG)

https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/BJNR105370986.html

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Letzte Aktualisierung: 16.02.2026