Benötigte Unterlagen
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Nachweise über eventuelle Änderungsabnahmen
- AU Bescheinigung (nicht älter als 4 Wochen) sofern die AU über eine andere Prüfstelle bereits ausgeführt wurde
Zu Beachten
Bitte wenden Sie sich an
- die Technischen Prüfstellen
- amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen oder auch
- an Fachwerkstätten/Autohäuser, in denen zugelassene Prüfingenieurinnen/Prüfingenieure die Prüfung vor Ort durchführen.
Aufbewahrung HU-Prüfbericht
Der HU-Prüfbericht ist gemäß § 29 Abs. 10 StVZO aufzubewahren und der KfZ-Zulassungsbehörde bei jeglicher Befassung mit den Fahrzeugpapieren vorzulegen. Bei Weitergabe des Fahrzeugs (zum Beispiel Verkauf, Schenkung) ist er der Erwerberin/dem Erwerber zu übergeben.
Verlust HU-Prüfbericht
Sollten Sie Ihren Prüfbericht verloren haben, sind Sie verpflichtet, sich entweder eine Zweitschrift zu besorgen (bei der Institution, die die HU durchgeführt hat, siehe hierzu Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Kfz-Schein)), oder auf eigene Kosten eine neue HU durchführen zu lassen. Die Prüfplakette alleine reicht als Nachweis über eine gültige HU nicht aus.
Fristen
Der Gesetzgeber schreibt für die Hauptuntersuchung (HU) Fristen zwischen 12 und 36 Monaten vor; Detaillierte Fristen zur Untersuchung der Fahrzeuge stehen in Anlage VIII StVZO. In der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, ehemals Kfz Schein) ist ersichtlich, wann eine HU zu erfolgen hat; seit dem 1. Juli 2012 gibt es keine Rückdatierung mehr, wenn der Termin für die nächste Hauptuntersuchung überschritten wurde. Stattdessen wird eine vertiefte Ergänzungsuntersuchung vorgeschrieben, wenn der Termin um mehr als zwei Monate überschritten worden ist. Aufgrund des damit verbundenen höheren Aufwands ist für die Ergänzungsuntersuchung eine um 20 % höhere Gebühr fällig.