Oldtimerbegutachtung nach § 23c StVZO

Beschreibung der Leistung

Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Anforderungskatalog für Oldtimerfahrzeuge: Fahrzeug mind. 30 Jahre alt, Originalzustand, Umbauten nur dann zulässig, wenn innerhalb der ersten 10 Jahren durchgeführt und üblich.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Fahrzeug mind. 30 Jahre alt
  • Originalzustand
  • Umbauten nur dann zulässig, wenn innerhalb der ersten 10 Jahren durchgeführt und üblich.

Benötigte Unterlagen

  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • wenn nicht zugelassen: Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Serviceheft

Zu Beachten

Bitte wenden Sie sich an

  • die Technischen Prüfstellen,
  • amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen oder auch
  • an Fachwerkstätten/Autohäuser, in denen zugelassene Prüfingenieurinnen/Prüfingenieure die Prüfung vor Ort durchführen.

Gebühren

nach Aufwand und nach Fahrzeugart

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Letzte Aktualisierung: 08.02.2026