Beschreibung der Leistung
Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Anforderungskatalog für Oldtimerfahrzeuge: Fahrzeug mind. 30 Jahre alt, Originalzustand, Umbauten nur dann zulässig, wenn innerhalb der ersten 10 Jahren durchgeführt und üblich.
Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Anforderungskatalog für Oldtimerfahrzeuge: Fahrzeug mind. 30 Jahre alt, Originalzustand, Umbauten nur dann zulässig, wenn innerhalb der ersten 10 Jahren durchgeführt und üblich.
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nach Aufwand und nach Fahrzeugart
Suchwörter: H-Kennzeichen Oldtimer-Kennzeichen Oldtimer Oldtimergutachten Oldtimer, TÜV Oldtimer-Prüfung Oldtimer-Zulassung § 23c StVZO Oldtimerbegutachtung
Letzte Aktualisierung: 08.02.2026