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Trassenanweisung beantragen

Wenn Sie Leitungen für die öffentliche Versorgung verlegen wollen, benötigen Sie eine Trassenanweisung.
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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie als Leitungsträger, Netzbetreiber oder dessen Dienstleister, Werksleitungen, Rohr- oder Kabelleitungen für die öffentliche Versorgung verlegen möchten, benötigen Sie vorab eine Trassenanweisung. Dies gilt für Strom-, Gas-, Fernwärme-, Wasser- und Abwasserleitungen. Sie müssen die Trassenanweisung vorab bei der zuständigen Stelle beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Ihrerseits besteht bereits ein Wegebenutzungsrecht (zum Beispiel durch Konzessionsvertrag, Übertragung durch die Bundesnetzagentur, Sondernutzungsvertrag)

Benötigte Unterlagen

  • Lageplan im Maßstab 1:250 auf Basis des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) samt Angaben über geplante, vorhandene und aufzuhebende Leitungen sowie Betriebseinrichtungen:
    • Art und Abmessungen der Leitungen,
    • Leitungsverlauf mit Lage- und Höhenangaben,
    • genaue Lage der Leitungsendpunkte sowie der Betriebseinrichtungen, Bordsteinkanten sowie Wegekörper,
    • Bäume bis zu einem Abstand von 5 Metern mit genauem Standort und Durchmesser von Stamm und Kronentraufbereich entsprechend der Daten aus dem digitalen Baumkataster der Freien Hansestadt Hamburg
    • Tunnelanlagen (farblich dargestellt)
  • Gegebenenfalls: denkmalrechtliche, deichrechtliche und wasserrechtliche Genehmigungen
  • Sofern in der Nähe von Bahnanlagen: Zustimmung der Hamburger Hochbahn AG und/ oder DB Netz AG
  • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht

Zu Beachten

Nach Erteilung der Trassenanweisung müssen Sie zudem einen Aufgrabeschein beantragen. Dieser kann online beantragt werden und muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Durchführung Ihres Vorhabens beginnen.

In Hamburg gilt DIN 1998:2018-07 nicht. Stattdessen gilt DIN 1998:1978-05 „Unterbringung von Leitungen und Anlagen in öffentlichen Flächen; Richtlinien für die Planung“.

Fristen

Wenn Sie mit den Arbeiten nicht innerhalb von 6 Monaten nach Erteilung der Trassenanweisung beginnen, verliert die Erlaubnis ihre Gültigkeit. (Ausnahme: mit der geschlossenen Rahmenvereinbarung wurde ein anderer Zeitraum vereinbart)



Nur beim Verlegen von Telekommunikationsleitungen: Sofern die zuständige Stelle fehlende Angaben nicht innerhalb eines Monates benennt, gilt der Antrag als vollständig. Die Trassenanweisung gilt 3 Monate nach Antragseingang als erteilt, sofern Ihr Antrag vollständig ist und der Erteilung seitens der zuständigen Stelle nicht widersprochen wurde.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Trassenanweisung unter Vorlage aller notwendigen Unterlagen.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Dokumente bei Ihnen nach.
  • Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Dauer

Die Bearbeitungszeit beträgt 1-4 Wochen ab Vorliegen der vollständigen Unterlagen. 



Sofern keine Rahmenvereinbarung mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) vorliegt, ist ein Zustimmungsbescheid erforderlich. Dies kann die Bearbeitungszeit verlängern.

Gebühren

Es fallen Kosten an. Die Kosten variieren, nach Art, Umfang und Ort der Maßnahme. Die Höhe der Kosten richtet sich in der Regel nach der abgeschlossen Rahmenvereinbarung mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM). Wenn keine Rahmenvereinbarung vorliegt, richten sich die Kosten nach der jeweils gültigen Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 127 Telekommunikationsgesetz (TKG)

www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__127.html

§ 22 Hamburgisches Wegegesetz (HWG)

www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WegeGHAV10P22

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Suchwörter: Tiefbau Wegenutzung BauWeiser

Letzte Aktualisierung: 26.03.2025