Voraussetzungen
Ihrerseits besteht bereits ein Wegebenutzungsrecht (zum Beispiel durch Konzessionsvertrag, Übertragung durch die Bundesnetzagentur, Sondernutzungsvertrag)
Benötigte Unterlagen
- Lageplan im Maßstab 1:250 auf Basis des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) samt Angaben über geplante, vorhandene und aufzuhebende Leitungen sowie Betriebseinrichtungen:
- Art und Abmessungen der Leitungen,
- Leitungsverlauf mit Lage- und Höhenangaben,
- genaue Lage der Leitungsendpunkte sowie der Betriebseinrichtungen, Bordsteinkanten sowie Wegekörper,
- Bäume bis zu einem Abstand von 5 Metern mit genauem Standort und Durchmesser von Stamm und Kronentraufbereich entsprechend der Daten aus dem digitalen Baumkataster der Freien Hansestadt Hamburg
- Tunnelanlagen (farblich dargestellt)
- Gegebenenfalls: denkmalrechtliche, deichrechtliche und wasserrechtliche Genehmigungen
- Sofern in der Nähe von Bahnanlagen: Zustimmung der Hamburger Hochbahn AG und/ oder DB Netz AG
- Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht
Zu Beachten
Nach Erteilung der Trassenanweisung müssen Sie zudem einen Aufgrabeschein beantragen. Dieser kann online beantragt werden und muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Durchführung Ihres Vorhabens beginnen.
In Hamburg gilt DIN 1998:2018-07 nicht. Stattdessen gilt DIN 1998:1978-05 „Unterbringung von Leitungen und Anlagen in öffentlichen Flächen; Richtlinien für die Planung“.
Fristen
Wenn Sie mit den Arbeiten nicht innerhalb von 6 Monaten nach Erteilung der Trassenanweisung beginnen, verliert die Erlaubnis ihre Gültigkeit. (Ausnahme: mit der geschlossenen Rahmenvereinbarung wurde ein anderer Zeitraum vereinbart)
Nur beim Verlegen von Telekommunikationsleitungen: Sofern die zuständige Stelle fehlende Angaben nicht innerhalb eines Monates benennt, gilt der Antrag als vollständig. Die Trassenanweisung gilt 3 Monate nach Antragseingang als erteilt, sofern Ihr Antrag vollständig ist und der Erteilung seitens der zuständigen Stelle nicht widersprochen wurde.