Beschreibung der Leistung
Wenn eine Straße, ein Weg oder ein Platz neu gebaut wird, sind sie im rechtlichen Sinne immer zunächst Privateigentum. Das gilt unabhängig vom Bauherren beziehungsweise der Bauherrin oder der Größe der Straße, des Weges oder des Platzes. Durch die Widmung wird Ihnen als Bürger oder Bürgerin der Gebrauch einer Straße, eines Weges oder eines Platzes gestattet und die Art der vorgesehenen Nutzung festgelegt.
Die Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen wird in Hamburg von der Wegeaufsichtsbehörde verfügt und Ihnen über das Anzeigeblatt bekannt gemacht.
In der Widmung kann auch festgelegt werden, dass ein Weg, eine Straße oder ein Platz nur beschränkt öffentlich genutzt werden darf (zum Beispiel nur für Fußgänger- oder Radfahrerverkehr).
Durch Entwidmung verliert eine gewidmete Straße, ein Weg oder ein Platz den Status eines öffentlichen Weges.