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Hauptzollamt Hamburg

Kfz-Steuer Hamburg

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Beschreibung der Leistung

Seit 14. März 2014 ist die Zollverwaltung für die Kraftfahrzeugbesteuerung in Hamburg zuständig. Die Bearbeitung der Steuerfälle erfolgt ab diesem Zeitpunkt durch das zuständige Hauptzollamt Hamburg-Stadt.

Rückfragen zur Besteuerung eines Kraftfahrzeugs beantwortet ausschließlich das Servicecenter der Zollverwaltung.
Weitere Informationen, siehe Links.

 

Informationen

Benötigte Unterlagen

Siehe Links

Zu Beachten

Sollte nicht am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren teilgenommen werden, kann die Kraftfahrzeugsteuer auf das Konto:

Hauptzollamt Hamburg-Stadt
Bundesbankfiliale Hamburg (Empfänger: Bundeskasse Trier, Dienstsitz Kiel)
IBAN: DE 8420 0000 0000 2000 1042
BIC: MARKDEF1200

überwiesen werden. Bareinzahlungen können in der Koreastraße 4 in 20457 Hamburg zu den folgenden Zeiten erfolgen:

Mo 8-17, Die 8-16, Mi 7-15, Do 8-18, Fr 8-16

Gebühren

Auskünfte über anfallende Gebühren im Zusammenhang mit der KFZ Anmeldung erteilt der Landesbetrieb Verkehr (Zulassungsbehörde).

Adresse und Kontakt

Hauptzollamt Hamburg

Mo-Fr 9-12 Uhr.

Postfachadresse für Kfz-Steuer: Postfach 11 14 84, 20414 Hamburg

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Letzte Aktualisierung: 08.10.2024