Hauptzollamt Hamburg

Kfz-Steuer Hamburg

Beschreibung der Leistung

Seit 14. März 2014 ist die Zollverwaltung für die Kraftfahrzeugbesteuerung in Hamburg zuständig. Die Bearbeitung der Steuerfälle erfolgt ab diesem Zeitpunkt durch das zuständige Hauptzollamt Hamburg-Stadt.

Rückfragen zur Besteuerung eines Kraftfahrzeugs beantwortet ausschließlich das Servicecenter der Zollverwaltung.
Weitere Informationen, siehe Links.

 

Informationen

Benötigte Unterlagen

Siehe Links

Zu Beachten

Sollte nicht am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren teilgenommen werden, kann die Kraftfahrzeugsteuer auf das Konto:

Hauptzollamt Hamburg-Stadt
Bundesbankfiliale Hamburg (Empfänger: Bundeskasse Trier, Dienstsitz Kiel)
IBAN: DE 8420 0000 0000 2000 1042
BIC: MARKDEF1200

überwiesen werden. Bareinzahlungen können in der Koreastraße 4 in 20457 Hamburg zu den folgenden Zeiten erfolgen:

Mo 8-17, Die 8-16, Mi 7-15, Do 8-18, Fr 8-16

Gebühren

Auskünfte über anfallende Gebühren im Zusammenhang mit der KFZ Anmeldung erteilt der Landesbetrieb Verkehr (Zulassungsbehörde).

Adresse und Kontakt

Hauptzollamt Hamburg

Mo-Fr 9-12 Uhr.

Postfachadresse für Kfz-Steuer: Postfach 11 14 84, 20414 Hamburg

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Letzte Aktualisierung: 06.06.2026