Beschreibung der Leistung
Seit 14. März 2014 ist die Zollverwaltung für die Kraftfahrzeugbesteuerung in Hamburg zuständig. Die Bearbeitung der Steuerfälle erfolgt ab diesem Zeitpunkt durch das zuständige Hauptzollamt Hamburg-Stadt.
Rückfragen zur Besteuerung eines Kraftfahrzeugs beantwortet ausschließlich das Servicecenter der Zollverwaltung.
Weitere Informationen, siehe Links.