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Amtsgerichte, Schöffen

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Beschreibung der Leistung

Schöffen sind ehrenamtliche Richter in Strafsachen und wirken bei der Verhandlung und der Urteilsfindung beim Amtsgericht mit.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • gewählte Schöffin / gewählter Schöffe,

Noch nicht gewählte Schöffen wenden sich an das Bezirksamt, siehe Link, Schöffenwahlen.

Benötigte Unterlagen

Ist das Erscheinen eines Schöffen bei einer Gerichtsverhandlung tatsächlich erforderlich, wird derjenige angeschrieben und zu dieser Verhandlung geladen. Der Erhalt des Schreibens ist in der Regel telefonisch in der Geschäftsstelle zu bestätigen. Erfolgt keine Bestätigung, wird der Schöffe höchstwahrscheinlich noch einmal telefonisch von der Geschäftsstelle kontaktiert werden. Hat ein Schöffe keine Ladung erhalten, ist sein Erscheinen auch nicht erforderlich!

Zu Beachten

Suchmaske Behördenfinder:
Zur Ermittlung der entsprechenden Kontaktdaten ist die Angabe der Wohnanschrift erforderlich.
 

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 11.03.2025