Beschreibung der Leistung
Schöffen sind ehrenamtliche Richter in Strafsachen und wirken bei der Verhandlung und der Urteilsfindung beim Amtsgericht mit.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter in Strafsachen und wirken bei der Verhandlung und der Urteilsfindung beim Amtsgericht mit.
Noch nicht gewählte Schöffen wenden sich an das Bezirksamt, siehe Link, Schöffenwahlen.
Ist das Erscheinen eines Schöffen bei einer Gerichtsverhandlung tatsächlich erforderlich, wird derjenige angeschrieben und zu dieser Verhandlung geladen. Der Erhalt des Schreibens ist in der Regel telefonisch in der Geschäftsstelle zu bestätigen. Erfolgt keine Bestätigung, wird der Schöffe höchstwahrscheinlich noch einmal telefonisch von der Geschäftsstelle kontaktiert werden. Hat ein Schöffe keine Ladung erhalten, ist sein Erscheinen auch nicht erforderlich!
Suchmaske Behördenfinder:
Zur Ermittlung der entsprechenden Kontaktdaten ist die Angabe der Wohnanschrift erforderlich.
Suchwörter: Schöffen, Amtsgerichte Hilfsschöffe, Amtsgerichte
Letzte Aktualisierung: 11.03.2025